Familienfonds

Finanzierung notwendiger Schulmaterialien

Ab dem kommenden Schuljahr 2008/2009 wird im Landkreises Mainz-Bingen ein Familienfonds eingeführt. Dieser dient zur Finanzierung notwendiger Schulmaterialien und Bücher, die durch den Lernmittelgutschein nicht abgedeckt sind. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Anträge können ab sofort gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei den Schulen, bei dem Center für Arbeitsmarktintegration, den örtlichen Sozialverwaltungen und der Kreisverwaltung.


Auf Antrag können dabei folgende Zuschüsse bewilligt werden: Bei Einschulung, Klassenstufen- oder Schulwechsel 62 Euro, für die Grundausstattung an Lernmitteln zu Schuljahresbeginn 21 Euro und zur Anschaffung einer Schultüte bei der Einschulung 13 Euro.


Über die Bewilligung der Leistung entscheidet die Kreisverwaltung. Der Zuschuss kann nur einmal pro Kind und Schuljahr gezahlt werden. Für weitere Auskünfte steht Michele Fischer unter der Telefonnummer 0 61 32 / 787 – 32 19 oder per E-Mail: fischer.michele@mainz-bingen.de zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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