Veranstaltungsreihe Frauen und Finanzen

Informationen über Berliner Testament

Fachanwältin Martina Schärfe informiert am 12. Juni um 20 Uhr in der VG-Verwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Frauen und Finanzen“ über das „Berliner Testament – Die Tücke liegt im Detail!“. In den meisten aller deutschen Ehegattentestamente ist zu lesen: „Wir setzen und wechselseitig zum alleinigen Erben nach dem Tod des Erstversterbenden ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden erben unsere Kinder.“ Schärfe klärt auf, ob man mit einem solchen Testament tatsächlich verhindern kann, dass die Kinder nach dem Tod eines Elternteils ihren Anteil am Erbe verlangen können, ob ein solches Testament nach dem Tod des Partners noch verändert werden kann oder wie sich eine solche Regelung steuerlich auswirkt.


Zu der Programmreihe „Frauen und Finanzen“ ist ein kostenloser Ratgeber unter dem Titel „Herz über Kopf“ aufgelegt. Darin werden die Themen: Mietverträge, Versicherungen, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermögensbildung, Steuern, Schulden, Renten, Patiententestament und Erben  behandelt.  Der Ratgeber  ist bei allen Veranstaltungen kostenlos erhältlich oder kann gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A-5-Umschlags bei der Gleichstellungsstelle, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11,  55218 Ingelheim bestellt werden.


Informationen zu der Veranstaltungsreihe gibt es ebenfalls bei der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung unter Telefon 0 61 32 / 787 – 10 40 oder per E-Mail: glst@mainz-bingen.de.

Ansprechpartner:

Pressestelle

Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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