Impfpflicht gegen Blauzungenkrankheit
Kontrollen angekündigt, Bußgeld droht
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen fordert eindringlich alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter auf, ihre Tiere gegen die für Menschen ungefährliche Blauzungenkrankheit zu impfen. Denn die Auswertung der Tierhalterdaten im Landkreis hat ergeben, dass längst noch nicht alle Halter ihrer gesetzlichen Impfpflicht nachgekommen sind. Es droht ein Bußgeld bis zu einer Höhe von
25 000 Euro.
„Nicht geimpfte Tiere können an dem Virus erkranken und diesen gleichzeitig an andere Tiere weitergeben. Die Impfpflicht gilt daher für Hobbytierhalter ebenso wie für gewerbliche Tierhaltungen und unabhängig davon ob ein oder 100 Tiere gehalten werden“, erklärt der Leiter der Veterinärabteilung der Kreisverwaltung, Dr. Markus Wacker.
Auch im Landkreis Mainz-Bingen haben Halter im vergangenen Jahr Tiere durch die Blauzungenkrankheit verloren. Eine Impfung schützt wirksam.
„Der Impfstoff wird kostenfrei zur Verfügung gestellt und auch an den Kosten für die Impfung selbst beteiligt sich das Land und die Tierseuchenkasse“, verdeutlicht Wacker. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landes und der Kreisverwaltungen sei schon vor Beginn der Impfkampagne umfassend gewesen, so dass weder Unkenntnis der Rechtslage, noch finanzielle Gründe als Argument für das Ignorieren der Impfverpflichtung akzeptiert werden könnten. „Der Erfolg der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit hängt wesentlich davon ab, alle Tierbestände flächendeckend zu impfen um die Verbreitung des Virus gerade auch im Interesse aller verantwortungsvoll handelnden Tierbesitzer zu verhindern. Wir werden deshalb umfassende Kontrollen durchführen.“
Für Tiere, die an der Blauzungenkrankheit verenden und die nicht ordnungsgemäß geimpft worden sind, wird keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährt. Bei Seuchenausbruch in nicht ordnungsgemäß geimpften Tierbeständen werden die Betriebsprämien prämienberechtigter Tierhalter im Rahmen der Cross-Compliance ebenfalls gekürzt.