UEBZ:
Neue Broschüre mit Tipps rund um den Energieausweis
Zum 1. Oktober 2008 können Eigentümer, deren Gebäude vor 1965 errichtet wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, nur noch den Bedarfsausweis erstellen lassen. Eigentümer jüngerer Gebäude müssen erst ab 1. Januar 2009 den Ausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Ihrer Objekte vorlegen.
Schon jetzt zeigen sich Hemmnisse bei der Umsetzung. So berichtet das Nachrichtenportal Gebäudeenergieberater über eine Untersuchung des Berliner Mietervereins (BMV). Dessen Testkandidaten fanden im Juli und August 2008 in 167 Wohnungsinseraten heraus, dass die Frage nach dem Energieausweis viele potenzielle Mieter aus dem Kreis der Bewerber hinauswarf.
Aus diesem Grund hat das Umwelt- und Energieberatungszentrum (UEBZ) der Kreisverwaltung Mainz- Bingen hat nun eine Broschüre mit Tipps rund um den Energieausweis aufgelegt. Unter dem Titel “Bedarf oder Verbrauch – Der Energieausweis als Instrument des Energieberaters”, wird ausführlich geschildert, was der Energieausweis ist, welche Bedeutung er als Bestandteil einer qualifizierten Energieberatung hat, ab wann dieser erforderlich ist, welche Kosten mit der Ausstellung verbunden sind oder auch wer zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt ist.
Außerdem finden sich in dem Ratgeber auch Hinweise auf die persönliche Beratung rund um das Thema Energie durch Diplom-Ingenieur Matthias Unnath, Energie- und Klimaschutzbeauftragter im UEBZ. Die Broschüre “Bedarf oder Verbrauch – Der Energieausweis als Instrument des Energieberaters” ist ab sofort kostenlos bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, UEBZ, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, direkt erhältlich oder kann durch Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten und adressierten DIN-A-5- Rücksendeumschlags beim UEBZ der Kreisverwaltung bestellt werden. Weiterhin steht die Broschüre auch in Kürze auf der Homepage des UEBZ unter: ”www.mainz-bingen.de/uebz/” unter dem Stichwort “Service” als pfd-Datei zum Download zur Verfügung.