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Jugendschützer der Kreisverwaltung bietet Beratung und Unterstützung an

Am 11. November starten die Fassenachter in die neue Saison. Die Fassenachtsvereine, ihre Aktiven und viele ehrenamtliche Helfer tragen Jahr für Jahr zu dieser Bereicherung kulturellen Lebens bei. Gerade in Rheinhessen ist die fünfte Jahreszeit traditionell tief verwurzelt und immer wieder aufs Neue fließen eine Vielzahl von Ideen und Energien in die Gestaltung von phantasievollen Kostümen, prunkvollen Sitzungen,  lebhaften Bällen und stimmungsvollen Umzügen. In den vergangenen Jahren ist jedoch leider auch an den tollen Tagen ein gesellschaftlicher Trend aufgefallen, der immer wieder für Schlagzeilen sorgt: Der Alkoholmissbrauch nimmt gerade bei jungen Menschen immer mehr zu. Der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises Mainz-Bingen, Werner Frank, hat sich deshalb mit einem von Landrat Claus Schick und der zuständigen Beigeordneten Irene Alt unterzeichneten und unterstützenden Schreiben an alle Fastnachtsvereine gewand, um sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmung zu unterstützen und über die wichtigsten Regelungen zu informieren.


“Nach dem aktuellen Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben in Deutschland jährlich 42 000 Menschen an den Folgen von Alkoholmissbrauch. Jeder vierte Jugendliche betrinkt sich einmal im Monat hemmungslos. Die Zahl der mit Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingelieferten Kinder und Jugendlichen verdoppelte sich seit 2000”, weiß Frank. Spätestens seit im Februar 2007 ein 16-jähriger Berliner nach einem Wetttrinken verstarb, sei bundesweit zu Recht eine öffentliche Diskussion entbrannt, die den verantwortlichen Organisatoren jedweder  Veranstaltungen eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit Alkoholmissbrauch, vor allem jugendlicher Konsumenten, abfordere. Wer entgegen den Jugendschutzbestimmungen alkoholische Getränke unkontrolliert abgibt oder den unkontrollierten Konsum in seinem unmittelbaren Wirkungsbereich toleriert, macht sich strafbar und muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. “Jeder Verein steht dabei automatisch in einer rechtlichen Verantwortung. Bei Vereinen die aktiv wertvolle Kinder- und Jugendarbeit leisten, kommt eine besondere moralische Verantwortung dazu. Im Ernstfall ist deshalb mehr als nur Geld zu verlieren: das Vertrauen vieler Eltern, die ihre Kinder zu Proben, Aufführungen und anderen Veranstaltungen in Ihre Obhut geben, steht ebenso auf dem Spiel wie Ihre gesamte positive Außenwirkung. Bleiben Sie Vorbild und gehen Sie deshalb in Ihrem ureigensten Interesse besonnen an die Planung und Durchführung Ihrer Aktivitäten heran”, appelliert Frank.


Dem Brief liegen Infomaterialien und Kopiervorlagen zum Jugendschutz bei sowie Hinweise auf ein Farbbändchenaktion, die die kontrollierte Abgabe von Getränken erleichtern. Die Markierungsbänder für die Aktion “Jugendschutz? Na klar!” können kostengünstig vermittelt werden. Natürlich bietet Werner Frank an, die Vereine und Initiativen auch persönlich zu beraten und mit weiteren Informationen zur Verfügung zu stehen. “Dies betrifft aber selbstverständlich alle Vereine und Veranstaltung – unabhängig von der Jahreszeit.”

Ansprechpartner:

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Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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