Verbandsgemeinde Bodenheim

Amtsärztliches Gutachten: Stumpf ab Januar dauerhaft diensttauglich

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim hatte im August dieses Jahres eine beamtenrechtliche Überprüfung der Fehlzeiten von VG-Bürgermeister Reinhold Stumpf beantragt. Die zuständige Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beantragte daraufhin beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms, dem Wohnort des Bürgermeisters, nach § 56 Landesbeamtengesetz ein amtsärztliches Gutachten. Hierdurch sollte insbesondere die Frage geklärt werden, ob bei dem Beamten Dienstunfähigkeit vorliegt oder falls dies nicht der Fall sein sollte, ob mit einer dauerhaften Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gerechnet werden kann.


Die Ergebnisse des Gutachtens liegen nun vor. Die Kommunalaufsicht hat diese Bürgermeister Stumpf und gestern Abend in einem Gespräch auch den Verantwortlichen der VG dargelegt.


Demnach kommt der Gutachter des Gesundheitsamtes Alzey-Worms zum Ergebnis, dass sich die gesundheitliche Situation des Bürgermeisters soweit stabilisiert hat, dass dieser seinen Dienst im Januar 2009 dauerhaft wieder aufnehmen könne.


„Der Gutachter hat festgestellt, dass Herr Stumpf ab Januar dauerhaft diensttauglich sein wird. Damit hat Stumpf die Pflicht, seinen Dienst zum Januar 2009 wieder ordnungsgemäß aufzunehmen. Der Bürgermeister hat zudem erklärt, dass er seinen Verpflichtungen wieder nachkommen werde“ erklärt der Leitende staatliche Beamte Manfred Heinisch als Leiter der zuständigen Kommunalaufsicht. Die Eindeutigkeit des amtsärztlichen Gutachtens und die Erklärung des Bürgermeisters schließen damit nach beamtenrechtlichen Vorgaben aus, eine Versetzung in den Ruhestand einzuleiten.


Der Bodenheimer VG-Bürgermeister Reinhold Stumpf ist seit März dieses Jahres krank geschrieben, im Jahr zuvor war er ebenfalls für mehrere Monate aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht im Dienst.


Nähere Informationen zum Inhalt des Gutachtens können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

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