Veterinär- und Gesundheitsamt

Anträge zur Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen

Wie die zuständige Kreisbeigeordnete Rosemarie Müller mitteilt, können in der Zeit von 15. Dezember 2008 bis zum 30. Januar 2009 Anträge für die Förderung von Rebpflanzungen  im Rahmen des EU-Umstrukturierungsprogrammes gestellt werden.

Mit den Vorgaben der neuen EU-Weinmarktordnung konnte das Förderprogramm durch die Zulassung aller in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten für die Winzer noch attraktiver gemacht werden. Neu aufzubauende Rebflächen nach Flurbereinigungen können ab diesem Antragsjahr mit 1 500 Euro Beihilfe je Hektar mehr gefördert werden, als Flächen außerhalb von Bodenordnungsmaßnahmen.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar je Bewirtschaftungs-einheit, in Steil- und Steilstlagen fünf Ar. Die Fördersätze richten sich unter anderem nach der Hangneigung der Fläche (Messung nach erfolgter Neupflanzung) und der gewählten Maßnahme. Bei der Neupflanzung ist nunmehr mindestens die Rebsorte (Edelreis) oder die Unterlagssorte im Vergleich zur Altanlage zu wechseln.

Antragsformulare liegen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Große Langgasse 29, 55116 Mainz, beziehungsweise Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen aus.

Bei speziellen Fragen stehen die Mitarbeiter der Abteilung Landwirtschaft und Weinbau unter Telefon 0 61 31 / 6 93 33 - 0 zur Verfügung.

Ansprechpartner:

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Tel.: 0 61 32 / 787-10 12

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