Verbandsgemeinde Bodenheim
Kreis leitet Disziplinarverfahren gegen Reinhold Stumpf ein
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wird ein Disziplinarverfahren gegen den amtierenden Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim, Reinhold Stumpf, einleiten und gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Mainz bitten, mögliche strafrechtlich relevante Tatbestände zu prüfen.Hintergrund ist, dass der seit Monaten krankgeschriebene Stumpf bei der vergangenen Sitzung des Verbandsgemeinderates als Bürgermeister nicht anwesend war. Einen Tag später jedoch an einer Sitzung der Wasserversorgung Rheinhessen teilnahm.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim hatte im August dieses Jahres eine beamtenrechtliche Überprüfung der Fehlzeiten von VG-Bürgermeister Reinhold Stumpf beantragt. Die zuständige Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beantragte daraufhin ein amtsärztliches Gutachten. Der Gutachter des zuständigen Gesundheitsamtes Alzey-Worms kam zum Ergebnis, dass sich die gesundheitliche Situation des Bürgermeisters soweit stabilisiert hat, dass dieser seinen Dienst im Januar 2009 dauerhaft wieder aufnehmen könne. Im persönlichen Gespräch hatte Stumpf daraufhin dem Leiter der Kommunalaufsicht, dem Leitenden staatlichen Beamten Manfred Heinisch, erklärt, dass er seinen Verpflichtungen wieder nachkommen werde. Hierbei wurde Bürgermeister Stumpf auch darüber belehrt, dass Pflichtverletzungen ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.
„Gerade ein urgewählter Bürgermeister ist angesichts seiner langen Ausfallzeiten der vergangenen Jahre zur besonderen Rücksichtnahme gegenüber der Bevölkerung, dem Verbandsgemeinderat und seiner Verwaltung verpflichtet und hat alles zu unterlassen, was innerhalb und außerhalb des Dienstes Ansehen und Vertrauen in sein Amt schädigt“, so der Leitende staatliche Beamte Manfred Heinisch. „Die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters werden seit vielen Monaten von seinen ehrenamtlichen Beigeordneten wahrgenommen. Dieser Zustand ist weder den Beigeordneten, noch der gesamten Verbandsgemeinde weiter zuzumuten. Dass Stumpf während seiner Krankschreibung nicht an der Ratssitzung, dafür aber einen Tag später einen anderen Termin wahrnimmt, wirft viele Fragen auf und ist ein Schlag in das Gesicht der handelnden Personen in der Verwaltung und der gesamten VG. Mit diesem Verhalten ist jegliches Verständnis aufgebraucht“, erläutert Heinisch den Grund für die Einleitung des Disziplinarverfahren.