Jugendamt
Neue Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle, die den Unterhalt für von einem Elternteil getrennt lebende Kinder berechnet, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 neu gefasst. Damit ändert sich auch die Höhe der Unterhaltszahlungen, die abhängig sind von Einkommen, Alter und Anzahl der Kinder. Über die Neuregelungen informiert die Kreisverwaltung Abteilung Jugendamt, Klemens Gros, Telefon: 0 61 32 / 787 - 31 30 oder per
E-Mail. Betroffene können die neuen Regelungen auch auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.mainz-bingen.de, unter dem Stichwort „
Kinderunterhaltsrecht“ nachlesen.