Konjunkturprogramm II
Kreis stellt Bürgermeistern das weitere Vorgehen vor
Insgesamt 625,1 Millionen Euro stehen für das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Konjunkturprogrammes II zur Verfügung, einschließlich des kommunalen Eigenanteils. Zum einen werden die bestehenden Förderprogramme aufgestockt, zum anderen ergeben sich für die Kommunen durch Sonderprogramme weitere Möglichkeiten. In der Kreisverwaltung stellten Landrat Claus Schick, der Leitenden staatliche Beamte Manfred Heinisch und Büroleiterin Ute Breivogel den Bürgermeistern und Ortsbürgermeistern das weitere Vorgehen und die notwendigen Vorarbeiten der Kommunen vor. „Die Zeit drängt, denn schon in wenigen Wochen müssen Ihre Anträge beim Kreis vorliegen“, machte Schick klar. Er erhoffe sich, dass durch die Aufstockung der bestehenden Programme wie die des Investitionsstocks und die Sonderprogramme viele zusätzliche Maßnahmen in den Kommunen ermöglicht werden könnten und damit auch die „heimische Wirtschaft kräftig unterstützt“ werde.Für die energetische Sanierung von Schulgebäuden stehen für den Landkreis insgesamt 5,48 Millionen Euro inklusive Eigenanteil der Kommunen zur Verfügung, für die Sanierung von Kindertagesstätten 1,33 Millionen Euro.
„Das Budget für die Kindertagesstätten entfällt in vollem Umfang auf die Kommunen und freien Träger. Bei den Schulen wird sich der Kreis trotz seiner zahlreichen Schulgebäude zu Gunsten der Kommunen stark zurücknehmen und Anträge bis maximal 25 Prozent der Gesamtsumme stellen“, versprach Schick den Bürgermeistern und Ortschefs.
Damit die Kommunen und freien Träger für ihre Projekte den Zuschlag des Landes erhalten, müssen sie zunächst für ihre Anträge, versehen unter anderem mit einer Beschreibung der Baumaßnahme und einem Kostenvoranschlag einen Ratsbeschluss herbeiführen. Für die Sanierung von Schulen muss dies der Kreisverwaltung bis zum 13. März vorliegen, bei den Kindertagesstätten bis zum 20. März. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen erstellt anhand vom Land vorgegebener Kriterien eine Prioritätenliste und leitet diese zur Entscheidung an das Land weiter. Bei den Kindertagesstätten wird berücksichtigt, ob die Projekte im Kindertagesstättenbedarfsplan verzeichnet sind und eine angemessene Aufteilung auf freie und kommunale Trägern berücksichtigt.