„Klimaschutz und Energiesparen mit dem Landkreis Mainz-Bingen“
Förderprogramm: Eine Millionen Euro für Wohnungseigentümer
Der Landkreis legt erstmals ein Förderprogramm „Klimaschutz und Energiesparen mit dem Landkreis Mainz-Bingen“ auf. Insgesamt eine Millionen Euro sind für 2009 vorgesehen, um Eigentümer bei der energetischen Sanierung ihrer Wohnräume zu unterstützen. Unterstützt werden Investitionen zwischen 10 000 und 40 000 Euro für selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum im Landkreis. Die Baugenehmigung muss vor dem 31. Dezember 1994 erteilt worden sein.Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen investiven Zuschusses in Höhe von fünf Prozent der Investitionssumme. Eine Kombination des Landkreisprogramms mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Der Antrag muss vor der Durchführung der Maßnahme gestellt und die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Anforderungen der „Öko-Plus-Maßnahmen“ in den aktuellen Programmen „Wohnraum modernisieren“ oder die des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW-Förderbank oder des ab April 2009 gültigen Folgeprogramms „Energieeffizient sanieren“ einhalten. Maßnahmen zur Modernisierung der Anlagentechnik auf Basis erneuerbarer Energien werden gefördert wenn sie die technischen Anforderungen des „Marktanreizprogrammes“ der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfüllen.
Landrat Claus Schick erläutert: „Wir entlasten damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell, die ihren Heizenergieverbrauch senken und damit unser Ziel unterstützen, den CO2-Ausstoß im Landkreis zu reduzieren. Außerdem wollen wir zusätzliche Impulse für Investitionen geben und somit auch die heimische Wirtschaft unterstützen.“
Das Förderprogramm ergänzt die Arbeit des Umwelt- und Energieberatungszentrums (UEBZ) der Kreisverwaltung. Hier erhalten alle Interessierten eine kostenlose, hersteller- und produktneutrale Beratung und Informationen rund um die energetische Sanierung ihrer Immobilie, den Einsatz von regenerativen Energien oder die richtige Größe der Heizungsanlage. Angeboten wird die Beratung in der Kreisverwaltung, aber auch in regelmäßigen Sprechstunden in den Verbandsgemeindenverwaltungen und der Gemeindeverwaltung Budenheim an.
Ansprechpartner in der Kreisverwaltung ist das UEBZ, Telefon 0 61 32 / 787 - 21 72, E-Mail: uebz@mainz-bingen.de. Dort gibt es neben weiteren Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen auch die Antragsunterlagen, die zusätzlich auf der Homepage www.mainz-bingen.de/uebz und dort unter "Service" im Unterpunkt "Downloads" verfügbar sind.