Blauzungenkrankheit

Tierhalter sind für Bestandsimpfung verantwortlich

Die Abteilung für Veterinärwesen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist ausdrücklich auf die Impfpflicht zur Vermeidung von Infektionen mit der Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen hin. Das zuständige Landesuntersuchungsamt in Koblenz hat mit Datum vom 18. März eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die diese Impflicht regelt. Damit ist die Bestandsimpfung gesetzlich vorgeschrieben und durch den Tierhalter zu veranlassen. Die Tierhalter sind darüber hinaus verpflichtet, die Impfungen zu dokumentieren. Alle Tiere müssen bis spätestens 15. Mai nachweislich geimpft werden. Verstöße gegen die Impflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro belegt werden. Die Abteilung Veterinärwesen steht unter der Telefonnummer 0 61 31 / 69 333-0 oder per E-Mail abt41@mainz-bingen.de für alle Fragen zur Verfügung.

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