Entlastung für Familien mit behinderten Kindern
Kreis Mainz-Bingen und Nieder-Ramstädter Diakonie unterzeichnen Vereinbarung über ambulante Hilfen
Um die ambulante Unterstützung von Kindern mit Behinderung zu gewährleisten und dadurch sicherzustellen, dass behinderte Menschen möglichst weitgehend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, haben der Kreis Mainz-Bingen und die Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) einen Vertrag zur Leistungs- und Prüfungsvereinbarung abgeschlossen. Landrat Claus Schick und der Vorstandsvorsitzende der NRD, Wilhelm Weiland, unterschrieben die Vereinbarung am Montag, 23. März in der NRD in Jugenheim.Der zwölf Seiten umfassende Vertrag beschreibt den Personenkreis, der ambulante und familienunterstützende Dienste in Anspruch nehmen kann. Festgehalten sind auch Richtlinien, nach denen die Leistung vergütet, kontrolliert und auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft wird. Das Angebot reicht von heilpädagogischer Eingliederungshilfe für Kinder im Vorschulalter über Maßnahmen der schulischen Integration bis zu Ferienspielen und -reisen für Kinder mit Behinderung.
Betroffene Familien werden von dieser Vereinbarung genauso profitieren, wie der Kostenträger und der Leistungserbringer. Darüber waren sich Landrat Claus Schick und Wilhelm Weiland einig und deshalb setzten sie beide voller Überzeugung ihre Unterschrift unter den Vertrag.
„Die NRD, die seit den 30er Jahren in Jugenheim ansässig ist, ist für den Kreis Mainz-Bingen ein bewährter und zuverlässiger Träger der Behindertenhilfe. Gerade auch hier in Jugenheim wird eine tolle und sehr wichtige Arbeit geleistet“, sagte Landrat Claus Schick. Der Vorstandsvorsitzende der NRD, Wilhelm Weiland, ergänzte: „Ebenso wie der Kreis ist die NRD entsprechend dem gesetzlichen Auftrag bemüht, mehr und mehr Angebote zur ambulanten Unterstützung behinderter Menschen zu machen, damit die stationäre Unterbringung behinderter Menschen hinausgezögert werden kann oder gar nicht notwendig wird.“ Dass Menschen mit Behinderung die notwendige Unterstützung erhalten, um in ihrer familiären und sozialen Umgebung leben zu können, anstatt in Sonderwelten existieren zu müssen, ist erklärtes Ziel der Politik, das in jüngster Zeit durch die Ratifizierung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen noch einmal deutlichen Nachdruck erhalten hat.
Die NRD hat schon vor Jahren begonnen, die Voraussetzungen für bedarfsgerechte ambulante Hilfen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Seit 2007 gibt es den Familienunterstützenden Dienst (FuD), der im vergangenen Jahr erstmals Ferienspiele und eine Ferienreise für Kinder durchgeführt hat. „Wir sind besterbt, bedarfsgerechte Angebote für Familien aufzubauen“, sagt Regionalleiterin Annemarie Bolender: „In der NRD in Jugenheim halten wir Räume zur Betreuung und zum Spielen für Kinder vor, wir bieten unsere Dienste aber auch im häuslichen Umfeld an, denn die Eltern behinderter Kinder brauchen ab und zu einmal eine Atempause“. Im Moment ist die NRD dabei, in Jugenheim Übernachtungsmöglichkeiten für Kinder einzurichten, 2009 wird es wieder Ferienspiele und ein Urlaubsangebot für Kinder geben. Der FuD ist Teil der Ambulanten Dienste der NRD, die bereits seit 2005 Assistenz- und Unterstützungsangebote für Erwachsene Menschen macht. Hierzu gehören die Assistenz im ambulant unterstützen Wohnen, Urlaubs-, Freizeit und Beratungsangebote.