Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bei Tafeltrauben eingesetzte Wirkstoffe beachten
Beim Anbieten von Keltertrauben zum Direktverzehr durch Weinbaubetriebe muss beach-tet werden, dass diese nur mit den für Tafeltrauben zugelassenen Wirkstoffen behandelt wurden. Für Keltertrauben sind andere Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zugelassen als für Tafeltrauben. Die Abteilung für Veterinärwesen und Landwirtschaft der Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist auf eine entsprechende Information des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz hin. Nähere Informationen dazu gibt es bei den Fachverbänden oder auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes unter
www.lua.rlp.de.