Amt für Veterinärwesen

Information für gewerbliche und private Fischzüchter, Fischhalter sowie Angelvereine

Seit Ende November 2008 gilt bundesweit die neue Fischseuchenverordnung. Danach sind solche Betriebe genehmigungspflichtig, die Fische züchten, halten oder hältern, lebende Fische abgeben oder verbringen (Aquakulturbetriebe), Verarbeitungsbetriebe, in denen Fische aus Aquakulturen getötet werden und Betriebe, die tote Fische oder Teile davon verbringen, abgeben oder verwerten. Die Registrierungspflicht gilt für private Fischhalter und Vereine, sofern deren Anlagen Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben. Die Verordnung gilt nicht für Fische, die nur zu Zierzwecken in Aquarien oder Gartenteichen ohne Anschluss an öffentliche Gewässer gehalten werden und wildlebende Fische, die zur unmittelbaren Verwendung als Lebensmittel geangelt oder gefangen werden. Ziel dieser Vorschrift ist ein stärkerer Schutz der Fischbestände vor einer Ausbreitung von Fischseuchen.

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, bittet daher alle gewerblichen und privaten Fischzüchter und Fischhalter sowie Angelvereine im Kreis um Anzeige der Fischhaltung. Dazu reicht zunächst die Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch mit den Mitarbeitern der Abteilung, die dann zur Genehmigungs- oder Registrierungspflicht beraten. Zusätzliche Informationen gibt es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.mainz-bingen.de im Bereich Service & Kontakt/Publikationen/ Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Kontakt: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 02, Fax: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 99 oder E-Mail: abt41@mainz-bingen.de

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