Informationsveranstaltung zur neuen Patientenverfügung

Vortrag am 15. Dezember in Ingelheim für alle Bürgerinnen und Bürger

Seit dem 1. September 2009 gilt das neue Gesetz zur Patientenverfügung. Mit einer Patientenverfügung kann ein Bürger regeln, unter welchen Bedingungen lebenserhaltende Maßnahmen angewandt oder nicht angewandt werden sollen, wenn man selbst im Fall einer schweren Erkrankung nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bietet dazu in Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen eine Informationsveranstaltung zur neuen Patientenverfügung am Dienstag, 15. Dezember, um 17 Uhr im Kreistagssaal der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, in Ingelheim an, um Aufklärungsarbeit bei den Bürgern im Landkreis zu leisten. Oft sind noch viele Fragen mit diesem Thema verbunden und es herrscht Unsicherheit wie eine Patientenverfügung vor dem Hintergrund der neuen Gesetzeslage erstellt werden kann und aussehen soll. Referent ist Dr. Arnd T. May vom Recklinghausener Institut für Ethik in der Praxis e.V. Die Veranstaltung ist kostenlos, es bedarf keiner Anmeldung.

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