Schick schreibt Bundesministerin Ursula von der Leyen

„Neues Konzept zu Jobcentern ein Schritt zurück“

Der Mainz-Binger Landrat Claus Schick hat sich in einem Schreiben in Sachen Neuorganisation des Sozialgesetzbuches (SGB) II  an die Ministerin für Arbeit und Soziales  der Bundesrepublik Deutschland, Ursula von der Leyen, gewandt. Schick bezieht sich dabei auf die Pläne der Ministerin wonach Kommunen und Arbeitsagenturen künftig die 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher zwar unter einem Dach, jedoch in getrennter Zuständigkeit und freiwilliger Kooperation betreuen sollen. Der Brief hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Bundesministerin von der Leyen,

als Landrat des Landkreises Mainz-Bingen mit ca. 212.000 Einwohnern, wende ich mich mit großer Sorge um die Zukunft des SGB II - der staatlichen Daseinsfürsorge einerseits und der Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern andererseits - an Sie. Ich möchte mir nicht vorwerfen lassen müssen, mich in der Sache unzureichend artikuliert und positioniert zu haben.

Das derzeitige Vorhaben der Bundesregierung zur Neuorganisation des SGB II ist meines Erachtens ein Schritt zurück und damit ein Schritt in die falsche Richtung. Im Jahre 2004 musste alles unternommen werden, um dem gesetzgeberischen Willen des Inkrafttretens des SGB II mit der Gründung von Arbeitsgemeinschaften in sehr kurzer Zeit Rechnung zu tragen. Wir haben mit der Etablierung von Arbeitsgemeinschaften zur Umsetzung des SGB II allen betroffenen Akteuren sehr viel abverlangt, was schließlich dazu führte, dass sich das SGB II kurzfristig umsetzen ließ, wenn auch zunächst mit zahlreichen Schwierigkeiten.

Nach nunmehr fünf Jahren, in denen neben allem anderen insgesamt ca. 40 Gesetzesänderungen zu verkraften waren, Mitarbeiter- und Arbeitsstrukturen, sowie die Arbeitsorganisation weiter entwickelt werden mussten, haben sich die Arbeitsgemeinschaften zunehmend professionalisiert, auch das hiesige „Center für Arbeitsmarktintegration Mainz-Bingen“.
Unser Landkreis hat sich unter anderem mit der Zurverfügungstellung mit ausreichendem und qualifiziertem Personal im Interesse der Sache über Gebühr eingesetzt.

Ich bin davon ausgegangen, dass uns bei der Neuorganisation eine gemeinsam getragene adäquate Weiterentwicklung des Begonnenen bevorsteht, mit einem aus meiner Sicht vermeidbaren Zerschlagen einer über 5 Jahre aufgebauten neuen Struktur habe ich stattdessen nicht gerechnet. Nach wie vor bin ich von der Richtigkeit überzeugt, Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Eine getrennte Trägerschaft mit einem propagierten Kooperationswillen und der Bundesagentur für Arbeit als Produzent und Regisseur, wird den Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht. Einen weiteren Verlust gelebter Bürgernähe, die für meine Verwaltung absolut bestimmend ist, kann ich nicht gutheißen. Auch in der geplanten Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit unter einem Dach scheint eher ein Kompromiss als eine bürgernahe Dienstleistung gefunden worden zu sein. Die hierbei, bedingt durch die getrennten Zuständigkeiten, bereits jetzt erkennbaren personellen, organisatorischen sowie technischen Probleme lassen aus meiner Sicht eine solche Umsetzung für unseren Landkreis nicht zu.

Die ARGE in meinem Landkreis funktioniert nunmehr nach anfänglichen Schwierigkeiten recht gut. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und unserer Kommune hat sich verfestigt, Vermittlungserfolge haben sich in gutem Benchmark eingependelt (Nov. 2009 Platz 1 von 43 des Clusters 10, im Januar 2010 Platz 3).

Der Stellen- und Kapazitätsplan wurde gemeinsam weiter entwickelt, die Betreuungsschlüssel optimiert und solide arbeitsorganisatorische Strukturen wurden aufgebaut. Hierfür hat sich die Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren stark gemacht und  alles getan, um die ARGE zu stabilisieren. Flexibel und bedarfsorientiert hat sich meine Verwaltung als Anstellungsträger für erforderliches Personal zur Verfügung gestellt, aktuell gehören von den insgesamt 114 Mitarbeitern 52 dem kommunalen Personalkörper an, von denen 21 mit befristeten und 31 mit unbefristeten Arbeitsverträgen beschäftigt sind. In 2011 würde der Landkreis bei getrennter Trägerschaft und bei Wegfall der Aufgabe in der ARGE mit zusätzlichen Personalkosten i.H. von ca. 1 Mio € für die unbefristeten Mitarbeiter konfrontiert sein, – von der Tragik der nicht möglichen Weiterbeschäftigung der befristet Beschäftigten ganz abgesehen.
Wie sinnvoll wäre es auch unter diesen Aspekten, die ARGE in der Aufgabenwahrnehmung des SGB II weiter zu qualifizieren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie den 8.793 Bürgerinnen und Bürgern der Bedarfsgemeinschaften eine verlässliche Perspektive zu bieten. Ich meine, dies wären wir all denen schuldig, die in den letzten Jahren  für eine Erhöhung der Integrationserfolge, eine Senkung der passiven Leistungen, eine Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit, eine Optimierung der persönlichen Voraussetzungen von Leistungsempfängern durch Qualifizierungsmaßnahmen usw. Sorge getragen haben.

Wir wären aus meiner Überzeugung gut beraten (gewesen), den ARGEn etwas mehr Vertrauen in die zielgerichtete regionale Gestaltung entgegen zu bringen – wie es ursprünglich auch mit dem SGB II gewollt war. Hier hätte der politische Wille zur Neuorganisation ansetzen sollen.
Nach dem aktuellen Vorhaben sollen aber kommunale Kompetenzen weiter reduziert werden, ein erfolgreiches regional ausgerichtetes Arbeiten zugunsten der betroffenen Menschen droht  in immer weitere Ferne zu rücken.

Für kommunal Verantwortliche, die sich ohne Abstriche dem Wohl der betroffenen Menschen verbunden fühlen, bleibt bei dieser Sachlage nur der Weg der kommunalen Gesamtträgerschaft, hergeleitet aus der erweiterten Optionsmöglichkeit. Hier hoffe ich sehr auf eine Veränderung der bisher dominierenden Sichtweise.

Ich sehe zurzeit kaum überwindbare Schwierigkeiten für ein erfolgreiches Zusammenwirken in einer getrennten Trägerschaft mit vertraglich vereinbarten Kooperationsbeziehungen, solange eine absolute zentrale Steuerung durch die Bundesagentur gewollt ist. Das kann für die Bürgerinnen und Bürger meines Landkreises nicht die Lösung sein.

Ich habe die herzliche Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiteren kommunalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit der kommunalen Gesamtträgerschaft eingeräumt wird, die diese wünschen und wie der Landkreis Mainz-Bingen auch alle Voraussetzungen dafür mitbringen.
Ich spreche mich deshalb ausdrücklich für die Erweiterbarkeit des Optionsmodells aus, da ich Alternativen leider nicht mehr  zu erkennen vermag“.

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