Zukünftig unentgeltliche Schulbuchausleihe im Landkreis Mainz-Bingen möglich

Anträge der Eltern müssen bis 15. März 2010 gestellt werden

Aufgrund der neuen rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit gibt es ab dem Schuljahr 2010/11 im Landkreis Mainz-Bingen, wie auch in allen anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, die Möglichkeit einer unentgeltlichen Schulbuchausleihe für Kinder von Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Eltern, die über der Einkommensgrenze liegen, können Schulbücher indes gegen eine Gebühr ausleihen. Das Ausleihsystem beschränkt sich auf die Klassen 5 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen. Für die übrigen Klassenstufen der allgemeinbildenden Schulen sowie die berufsbildenden Schulen, die Förderschulen und das Berufsvorbereitungsjahr bleibt die Lernmittelfreiheit in der bisherigen Form des Gutscheinsystems zunächst erhalten. In den Folgejahren soll aber auch dort die Schulbuchausleihe eingeführt werden. Anträge auf unentgeltliche Ausleihe für die Klassen 5 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen können noch bis Montag, 15. März 2010, beim jeweiligen Schulträger gestellt werden. Wer Schulbücher entgeltlich ausleihen möchte, kann dies von Donnerstag, 29. April 2010, bis Sonntag, 16. Mai 2010, über das Internetportal www.LMF-online.rlp.de tun. Die Ausleihe gegen Gebühr ist nur möglich, wenn man alle vorgesehenen Lernmittel ausborgt.  Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.

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