Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft

Impfpflicht für Geflügel gegen Newcastle-Krankheit

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft, weist alle Geflügelhalter im Landkreis auf die Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit (ND) hin. Diese Impfpflicht besteht seit dem 31. Dezember 1994 und gilt für alle Hühner und Truthühner sowie für alle mit diesen Tieren zusammen gehaltenen Geflügeltiere. Eine Verletzung der Impfpflicht sowie der Pflicht zur Wiederholungsimpfung in Abständen von drei Monaten, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 25000 Euro geahndet werden. Die Abgabe des Impfstoffes erfolgt durch den im jeweiligen Geflügelbestand tätigen praktischen Tierarzt, die Verabreichung des Impfstoffes übernimmt der Geflügelhalter selbst. Das Merkblatt zur Durchführung der Impfung kann hier herunter geladen oder telefonisch unter  0 61 31 / 6 93 33 – 41 02 oder per E-Mail, abt41@mainz-bingen.de, angefordert werden.

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