Infoveranstaltung für haupt- und ehrenamtliche aus der Jugendarbeit

„Bis hierhin ging’s gut – Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit“

„Bis hierhin ging’s gut – Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit“ über dieses Thema tauschten sich in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf Einladung der Kreisjugendpflege rund 50 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter aus der Jugendarbeit aus. Die Teilnehmer kamen zum Großteil aus dem Landkreis Mainz-Bingen, aber auch aus Ludwigshafen, Zweibrücken oder Neustadt a.d. Weinstraße reisten Interessierte an. Der Referent, Stefan Obermeier, ist Rechtsanwalt und war selbst in der Jugendarbeit tätig. Obermeier erläuterte anhand von eigenen Rechtsfällen und Beispielen aus seiner Praxis als Ehrenamtler, wie die rechtliche Situation von Aufsichtspflicht aussieht, welche Risiken bestehen und welche Vorkehrungen zur Vermeidung von problematischen rechtlichen Situationen getroffen werden können. Allerdings betonte er auch, dass Jugendarbeit immer ein Erfahrungsbereich für Kinder und Jugendliche ist und die Förderung der Entwicklung als gesetzliche Grundlage hat. In der Jugendarbeit sollen Kinder und Jugendliche sich deshalb auch ausprobieren und eigene Grenzen überschreiten können. Diese Grenzüberschreitung dürfe natürlich keine leichtsinnigen Gefährdungen beinhalten, könne deshalb zu einem blauen Fleck oder aber auch zum Erfolgserlebnis führen, die eigenen Ängste überwunden zu haben. Die Teilnehmer waren sowohl vom Thema, als auch dem praxiserprobten Referent begeistert und konnten viele Informationen und Antworten mit nach Hause nehmen.

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