Erörterungstermin wegen Verfüllung Laurenziberg

Gaul legt Konzept für Verfüllung vor

Nachdem der artenschutzrechtliche Aspekt der genehmigten Verfüllung am Laurenziberg geklärt und die Firma GAUL ein von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) erarbeitetes Artenschutzkonzept vorgelegt und mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abgestimmt hat, wurde die Verfüllung der Grube von der Kreisverwaltung wieder frei gegeben.
Bei einem Treffen von Vertretern des Unternehmens mit Vertretern der Kreisverwaltung unter Vorsitz des 1. Beigeordneten Adam J. Schmitt wurden der Sachstand der gerichtlich genehmigten Verfüllung nun erörtert.
Dabei wurde von den Vertretern des Unternehmens GAUL herausgestellt, dass eine ordnungsgemäße Verfüllung entsprechend der gültigen Regelwerke und des amtlichen Bescheides im Interesse des Unternehmens läge und man alle hierfür erforderlichen Schritte unternehmen würde. Eine enge Kooperation mit der Kreisverwaltung wird von Seiten GAUL gewünscht und begrüßt. Hinweise und Anregungen im Rahmen von Kontrollen durch die Kreisverwaltung werden vom Unternehmen ernst genommen.
Zur Vermeidung der Ablagerung nicht zugelassener Materialien hat das Unternehmen die internen Vorkehrungen optimiert, betonten Firmenvertreter beim Erörterungstermin. Sollten trotz Vorprüfung nicht mineralische Fremdbestandteile aufgefunden werden, werden diese umgehend aussortiert oder die betreffenden Chargen zurück verladen und einer entsprechenden Aufbereitung und Entsorgung zugeführt. Zudem hat GAUL die Betriebsstätte einem sehr erfahrenen Betriebsleiter aus der Region unterstellt und wird das hausinterne Qualitätsmanagement auch auf beauftragte Fuhrunternehmer und Kunden ausweiten. Zusätzlich solle die Belegschaft verstärkt sensibilisiert werden, unbedenklich deklariertes Material bereits beim Verladevorgang abzuweisen, falls sich Auffälligkeiten erkennen lassen. In diesem Zusammenhang wies das Unternehmen darauf hin, dass ein geringer Anteil mineralischer Fremdbestandteile wie beispielsweise Ziegelbruch und Beton bei der Verfüllung von Abgrabungen nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zulässig und aus Umweltgesichtspunkten unbedenklich sei. Außerdem werde besonders darauf geachtet, dass die Verfüllstätte nach Abschluss der Tagesarbeiten für Fremdfahrzeuge unzugänglich ist. Die Kreisverwaltung wird ihrerseits auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Auflagen achten, wie der zuständige Beigeordnete Schmitt betonte.

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