Agrarförderung

Frist zur Abgabe der Anträge

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge zur Agrarförderung in diesem Jahr bis spätestens 17. Mai 2010 abgegeben sein müssen.  Davon betroffen sind  in diesem Jahr erstmals auch die Teilnehmer am Umstrukturierungsprogramm der Vorjahre. Werden die Antragsformulare nach dem 17. Mai eingereicht, führt dies zu Kürzungen der Beihilfebeträge. Änderungen in den eingereichten Anträgen können noch bis spätestens 31. Mai 2010 sanktionsfrei durchgeführt werden.

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