Schick hatte sich bereits im Januar 2010 für Änderung bei von der Leyen eingesetzt
Landrat Claus Schick begrüßt Änderung des Grundgesetzes wegen Jobcentern
Landrat Claus Schick begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Jobcenter durch eine Änderung des Grundgesetzes auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen. „Damit ist die bürgernahe Betreuung der Bedarfsgemeinschaften aus einer Hand weiterhin gewährleistet“, sagt Schick. Bereits im Januar dieses Jahres hatte sich der Landrat bei Bundesministerin Ursula von der Leyen dafür eingesetzt die von der Regierung geplante Trennung der Zuständigkeit von Kommunen und Arbeitsagenturen für die 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher in der Bundesrepublik noch einmal zu überdenken. In einem Brief an von der Leyen hatte Schick unter anderem auch eine Erweiterung der Anzahl der „Optionskommunen“ gefordert, die sich ohne die Arbeitsagentur in Eigenregie um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen kümmern. Der Bundestag hat nun mit der Grundgesetzänderung auch der Erhöhung der Anzahl der „Optionskommunen“ von 69 auf 110 zugestimmt. Der Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen hat beschlossen Optionskommune zu werden. Unabhängig davon, ob die Hartz-IV-Bezieher künftig in alleiniger Trägerschaft des Kreises oder zusammen mit der Agentur für Arbeit betreut werden, haben der Kreisausschuss und der Kreistag bereits einem Vertrag für die Anmietung von Räumlichkeiten für die ARGE Mainz-Bingen im neuen Ingelheimer Stadtzentrum zugestimmt.