Landkreis Mainz-Bingen übernimmt Aufgaben von Landkreis Alzey-Worms

Aufgaben nach Unterhaltssicherungsgesetz werden nun in Ingelheim bearbeitet

Der Landkreis Mainz-Bingen hat die Aufgaben nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) vom Landkreis Alzey-Worms übernommen. Da die Fallzahl mit rund 50 nicht sehr hoch ist, kommt es zu keinem personellen Mehraufwand im Bereich der Unterhaltungssicherungsstelle der Ingelheimer Kreisverwaltung. Der Landkreis Alzey Worms erstattet dem Kreis Mainz-Bingen den Verwaltungsaufwand mit einem jährlichen Betrag von 2 925 Euro. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt somit kostenneutral.

Die Übernahme dieser Aufgaben greift bereits dem zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vor, das in Artikel 29 eine Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Unterhaltssicherungsgesetz vorsieht. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll die Kreisverwaltung Mainz-Bingen nämlich die zuständige Behörde für die Feststellung und Bewilligung der Leistung zur Unterhaltssicherung und für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des USG für die kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz werden.

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