Jugendschutzkontrollen

200 Stunden im Jahr auf Festen aktiv

Während die einen gemütlich feiern und in trauter Runde ein gutes Glas Wein genießen, schlagen andere leider immer mal wieder über die Stränge. Gerade bei Weinfesten, Fassenacht, Kerben und anderen öffentlichen Veranstaltungen sind immer wieder alkoholisierte Erwachsene und Jugendliche anzutreffen, die zu viel getrunken haben. Und gerade Jugendliche unter 16 Jahren dürfen erst gar keinen Zugang zu alkoholischen Getränken haben. Bei größeren Veranstaltungen werden deshalb durch Polizei und Ordnungsamt Jugendschutzkontrollen durchgeführt, an der sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mainz-Binger Jugendamtes beteiligen. Insgesamt rund 200 Stunden kommen so in einer Fest-Saison zusammen. So auch beim Guntersblumer Kellerwegfest Ende August, wo die Kreisverwaltung an vier Festtagen und mit etwa 30 Arbeitsstunden vertreten ist. „Es haben sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen freiwillig für diese Aufgabe gemeldet. Dadurch können wir einen Pool bilden und die Kolleginnen und Kollegen je nach Wohnort einsetzen“, sagt die zuständige Beigeordnete Irene Alt und betont: „Zum Feiern kommen die Kolleginnen und Kollegen dann natürlich nicht, das müssen sie privat nachholen.“  

„Die Kontrollen haben nichts mit Schikane zu tun und wir sind keine professionellen Spaß-Verhinderer. Aber 13-jährige, die sich betrinken, das geht einfach nicht. Da müssen wir die Jugendlichen manchmal auch vor sich selbst schützen“, erklärt der Jugendpfleger der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Stephan Pulter. Die Regelung ist eindeutig: Wer unter 16 Jahren ist, darf keinen Alkohol konsumieren und nicht rauchen, über 16-jährige keine „harten Sachen“ trinken. Wer dennoch mit Alkohol oder Zigaretten angetroffen wird, muss diese vernichten oder sie werden konfisziert. Ziel ist aber nicht nur die Kontrolle der Jugendlichen, sondern auch Aufklärung und Beratung – der Minderjährigen ebenso wie der Standbetreiber. „Es gibt allerdings nur selten Gastwirte und Standbetreiber, die die Jugendschutzbestimmungen nicht kennen oder ignorieren und verbotenerweise Alkohol ausschenken“, ergänzt Stephan Pulter.

Zudem ist die Kreisverwaltung auch präventiv tätig. Um beispielsweise das von der Stadt Ingelheim entwickelte Konzept der „Green Room Zelte“ zu unterstützen und in die Fläche zu tragen, hat die Behörde vor zwei Jahren den Kauf solcher Zelte samt Einrichtung durch das „Netzwerk starke Kinder“ finanziell ermöglicht, Jugendschützer Werner Frank hat eine Farbbändchen-Aktion im Rahmen der Kampagne „Jugendschutz!? Na klar!“ gestartet, der Landkreis vergibt regelmäßig den Präventionspreis und natürlich „beraten und erläutern wir die Bestimmungen  des Jugendschutzgesetzes gerne auch im Vorfeld einer Veranstaltung mit den Organisatoren“, bietet Irene Alt an.

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