Ein-Euro-Jobs

Sprungbrett in die Festanstellung

Manchmal sind es die zunächst unscheinbar anmutenden Momente, die das Leben auf neue Wege lenken. So war es auch bei Susanne Bockius, die von ihrem Vermittler bei der Ingelheimer ARGE von der Arbeitsgelegenheit bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen –dem sog. Ein-Euro-Job- erfuhr. „Für mich war klar, dass das für mich passt und meine Chance ist“, erzählt die Ingelheimerin. Hinter ihr lagen EDV-Schulung, ein Jahresvertrag bei einem Logistikunternehmen, das dann allerdings geschlossen wurde und zwei Jahre Arbeitslosigkeit. Sie trat die Arbeitsgelegenheit erfolgreich an und  begann 2006 als Ein-Euro-Jobberin bei der Ingelheimer Verwaltung.

Dort war für die zusätzliche Unterstützung zur Vorbereitung  der im Zentralarchiv vorhandenen Bauakten zuständig, die später eingescannt und digital archiviert werden. Ihre Aufgaben: Akten ausheften, Büroklammern entfernen, Tackerklammern auslösen, doppelte Kopien aussortieren, geknickte Pläne glätten, Pläne auf das für das Einscannen notwendige Format kopieren. Susanne Bockius wurde darüber hinaus in einem zweiten Abschnitt mit zusätzlichen, unterstützenden Tätigkeiten vertraut gemacht. Sie leistete sehr gute Arbeit und deshalb erhielt sie einen regulären Arbeitsvertrag bei der Kreisverwaltung, zunächst wie üblich befristet für zwei Jahre. Bockius wurde in der Poststelle eingesetzt. Mittlerweile wurde sie unbefristet übernommen und ist heute „Chefin“ der Poststelle und des elektronischen Archivs, in der vier weitere Kolleginnen und Kollegen arbeiten. „Für mich war der Ein-Euro-Job der Einstieg in das unbefristete Arbeitsverhältnis“, sagt sie.

„In Susanne Bockius hatten wir die ideale Ein-Euro-Jobberin gefunden, die mit Engagement und guter Arbeit aufgefallen ist. Es ist klar, dass wir solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten wollen“, erklärt Ute Breivogel, Büroleiterin der Kreisverwaltung.

Der Landkreis stellt der ARGE Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber zur Verfügung, die ARGE weist dem Landkreis dann Personen zu. An die Genehmigung sind allerdings Bedingungen geknüpft, die die ARGE nach einem bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog streng überprüft. So ist die Tätigkeit zunächst auf ein halbes Jahr befristet, jedoch bei einem begründeten Einzelfall mit der Möglichkeit um weitere sechs Monate verlängert zu werden. Außerdem dürfen die Personen nur für zusätzliche Tätigkeiten und Aufgaben eingesetzt werden, die keine regulären Stellen ersetzen oder verdrängen. Nur, wenn die Aufgaben „zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral“ sind, erhalten Träger von Arbeitsgelegenheiten grünes Licht, beispielsweise als Assistenz eines Hausmeisters, für kleinere Arbeiten im Bautrupp oder eben in der elektronischen Archivierung. Dazu erhalten sie zusätzlich zu ihren Regelleistungen („Hartz IV“) 1,25 Euro pro geleisteter Stunde. Sie werden maximal 30 Stunden je Woche einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen, um sich einem üblichen Arbeitsalltag nach langer Arbeitslosigkeit wieder anzunähern. In der verbleibenden Zeit müssen sich die Teilnehmer weiterbilden und bewerben  – immer mit dem Ziel,  in ein reguläres Arbeitsverhältnis integriert zu werden.

Das kann auch bei der Kreisverwaltung sein, denn Susanne Bockius ist eines von gut einem Dutzend Beispielen: „Wer uns positiv auffällt hat Chancen auf eine Übernahme, sobald wir personellen Bedarf haben. Insofern kann ein Ein-Euro-Job ein gutes Sprungbrett sein“, so Breivogel.

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