Kreistag
Hier finden Sie grundsätzliche Informationen über den Kreistag. Sollten Sie Mitglieder, Tagesordnungen und/oder Protokolle von öffentlichen Sitzungen suchen, finden Sie diese in unserem Bürger-Informations-System. Den Link finden Sie auf der rechten Seite.Allgemeines
Vorsitzender: Landrat Claus Schick (SPD)Anzahl Mitglieder: 50
Die namentliche Besetzung des Kreistages finden Sie in unserem Bürger-Informations-System
Aufteilung Mitglieder
18 CDU + 16 SPD + 6 Bündnis 90/Die Grünen + 5 FDP + 4 FWG + 1 REPWahlergebnis Kreistagswahl 2009

Der Kreistag setzt sich aus CDU, SPD, FWG, Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP zusammen. Die Sitzverteilung orientiert sich an dem Wahlergebnis der Kreistagswahl 2009. Die Wahlbeteiligung lag bei 60,1%.
Das Ergebnis in Zahlen:
Wahlvorschlag | Stimmen 2009 | Stimmen 2004 | Prozente 2009 | Prozente 2004 | Sitze 2009 | Sitze 2004 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| SPD | 1.352.979 | 1.297.492 |
31,2 % | 30,92 % | 16 | 16 |
CDU |
1.579.444 | 1.772.625 |
36,4 % | 42,24 % | 18 | 21 |
FDP |
405.283 | 262.248 |
9,4 % | 6,25 % | 5 | 3 |
Bündnis 90/Die Grünen |
485.729 | 385.913 |
11,2 % | 9,20 % | 6 | 5 |
FWG |
378.608 | 380.694 |
8,7 % | 9,07 % | 4 | 5 |
REP |
99.113 | 0 | 2,3 % | 0,00 % | 1 | 0 |
ödp |
33.044 | 32.508 | 0,8 % | 0,77 % | 0 | 0 |
Besonderes
Der Kreistag wurde zum 01.07.2009 neu gewählt und bleibt bis zum 30.06.2014 in seiner jetzigen Zusammensetzung.Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises, soweit nicht der Landrat dafür zuständig ist oder die Aufgabe auf einen Ausschuss oder den Landrat übertragen wurde.
Aufgaben
- Beschlussfassung über Satzungen (zum Beispiel die Hauptsatzung oder die Abfallgebührensatzung, Satzung über die Schülerbeförderung...)
- Beschlussfassung über Haushaltsplan
- Beschlussfassung über Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes
- Leistung von Ausgaben (ab einer gewissen Höhe), die entweder nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren oder den dortigen Haushaltsansatz überschreiten
- Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Landrates und der Kreisbeigeordneten
- Übernahme freiwilliger Aufgaben
- mittel- und langfristig Planung des Landkreises. z.B. Investitionsprogramm
- Durchführung von Wahlen (z.B. Kreisbeigeordnete, Mitglieder der Ausschüsse, Umweltschutzbeauftragte)
- Einleitung des Verfahrens zur Abwahl des Landrats
- Bildung von Geschäftsbereichen und deren Übertragung auf Kreisbeigeordnete
- Übertragung von Aufgaben auf den leitenden staatlichen Beamten
- Stellungnahme zu Gebietsänderungen
- Behandlung von Anträgen der Fraktionen
- Stellungnahmen zu Gebietsänderungen