Kreistag

Hier finden Sie grundsätzliche Informationen über den Kreistag. Sollten Sie Mitglieder, Tagesordnungen und/oder Protokolle von öffentlichen Sitzungen suchen, finden Sie diese in unserem Bürger-Informations-System. Den Link finden Sie auf der rechten Seite.


Allgemeines

Vorsitzender: Landrat Claus Schick (SPD)

Anzahl Mitglieder: 50
Die namentliche Besetzung des Kreistages finden Sie in unserem Bürger-Informations-System


Aufteilung Mitglieder

18 CDU + 16 SPD + 6 Bündnis 90/Die Grünen + 5 FDP + 4 FWG + 1 REP


Wahlergebnis Kreistagswahl 2009

Die Sitzverteilung als Kuchengrafik


Der Kreistag setzt sich aus CDU, SPD, FWG, Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP zusammen. Die Sitzverteilung orientiert sich an dem Wahlergebnis der Kreistagswahl 2009. Die Wahlbeteiligung lag bei 60,1%.


Das Ergebnis in Zahlen:


Wahlvorschlag

Stimmen 2009

Stimmen

2004

Prozente

2009

Prozente

2004

Sitze

2009

Sitze

2004

 SPD 1.352.9791.297.492

31,2 %

30,92 %

16

16

CDU

1.579.444
1.772.625

36,4 %

42,24 %

18

21

FDP

405.283
262.248

9,4 %

6,25 %

5

3

Bündnis 90/Die Grünen

485.729
385.913

11,2 %

9,20 %

6

5

FWG

378.608
380.694

8,7 %

9,07 %

4

5

REP

99.113
0

2,3 %

0,00 %

1

0

ödp

33.04432.508

0,8 %

0,77 %

0

0


Besonderes

Der Kreistag wurde zum 01.07.2009 neu gewählt und bleibt bis zum 30.06.2014 in seiner jetzigen Zusammensetzung.

Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsaufgaben des Landkreises, soweit nicht der Landrat dafür zuständig ist oder die Aufgabe auf einen Ausschuss oder den Landrat übertragen wurde.


Aufgaben

  • Beschlussfassung über Satzungen (zum Beispiel die Hauptsatzung oder die Abfallgebührensatzung, Satzung über die Schülerbeförderung...)
  • Beschlussfassung über Haushaltsplan
  • Beschlussfassung über Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes
  • Leistung von Ausgaben (ab einer gewissen Höhe), die entweder nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren oder den dortigen Haushaltsansatz überschreiten
  • Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Landrates und der Kreisbeigeordneten
  • Übernahme freiwilliger Aufgaben
  • mittel- und langfristig Planung des Landkreises. z.B. Investitionsprogramm
  • Durchführung von Wahlen (z.B. Kreisbeigeordnete, Mitglieder der Ausschüsse, Umweltschutzbeauftragte)
  • Einleitung des Verfahrens zur Abwahl des Landrats
  • Bildung von Geschäftsbereichen und deren Übertragung auf Kreisbeigeordnete
  • Übertragung von Aufgaben auf den leitenden staatlichen Beamten
  • Stellungnahme zu Gebietsänderungen
  • Behandlung von Anträgen der Fraktionen
  • Stellungnahmen zu Gebietsänderungen

Ansprechpartnerin

Frau Krause
Tel.: 0 61 32 / 787-10 70
E-Mail an Frau Krause