Kreisstraßen und Radwege
Kreisstraßen
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Sicherstellung der Finanzierung des jeweils anstehenden Straßenbaus auf Straßen in der Trägerschaft des Landkreises Mainz-Bingen (Gesamtlänge der Kreisstraßen rund 156 Kilometer) sowie der Finanzierung der laufenden Unterhaltung. Der jährlich verfügbare Etat umfasst zwischen 1992 und 2004 im Jahresmittel zirka
2,0 Millionen Euro im investiven Bereich (= für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen) sowie weitere ca. 750.000 Euro für die laufende Unterhaltung.
Der sparsame und wirtschaftliche Umgang im Rahmen der Haushaltsführung und -überwachung zur Ausführung der Vorgaben des Haushaltsplanes stellt ein weiteres Hauptfeld des Sachgebietes “Kreisstraßen” dar. Hierzu zählt insbesondere auch die mittelfristige Planung beziehungsweise Finanzplanung von Bauarbeiten im Kreisstraßenbau, also die Feststellung des Erfordernisses eines Projektes (Erstellung von Prioritätenllisten unter besonderer Berücksichtigung von Aspekten der Verkehrssicherheit sowie der finanziellen Machbarkeit).
Alle Arbeitsabläufe sind von einer intensiven Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden also dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (= ehemalige Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz) in Koblenz und dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Worms (= ehemaliges Staßenbauamt Mainz/Worms bzw. Straßen- und Verkehrsamt Worms) sowie den Straßenmeistereien in Bingen und Mainz) geprägt und von einem reibungslosen und schnellen Informationsaustausch mit diesen Dienststellen abhängig.
Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich besteht in der zeitnahen Information der Kreisgremien sowie der entsprechenden Vorbereitung von Beratungspunkten und erforderlicher Beschlüsse, welche gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Gemeindeordnung, Landkreisordnung sowie Satzungen des Kreises) in den jeweils zuständigen Gremium zu fassen sind (zum Beispiel Haushalts- und Finanzplanung sowie Auftragsvergaben an Baufirmen).
Das Straßennetz im Landkreis Mainz-Bingen
Die Gesamtlänge aller sog. klassifizierten Straßen (= Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im Landkreis beträgt ca. 450 km.Hiervon entfallen gemäß Festsetzung des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz zum 01. Januar 2004 auf:
Straßenlänge (ca. km) | entspricht ca. % | |
|---|---|---|
Bundesstraßen |
87,2 | 19,47 |
Landesstraßen |
204,9 | 45,76 |
Kreisstraßen |
155,7 | 34,77 |
Summe |
447,8 | 100,00 |
Landesstraßen (Landstraßen I. Ordnung) sind Straßen, die untereinander oder zusammen mit Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz für den durchgehenden Verkehr im Lande bilden.
Kreisstraßen (Landstraßen II. Ordnung) sind Straßen, die dem Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten oder Anschluss der Gemeinden an Bundes- oder Landesstraßen sowie an Eisenbahnhaltestellen, Schiffsliegeplätze und ähnliche Einrichtungen in der Weise dienen, dass jede Gemeinde wenigstens mit einer nicht in ihrer Baulast stehenden Straße an die genannten Verkehrswege und –einrichtungen angeschlossen ist.
Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen.
Sonstige Straßen sind:
- Geh- und Radwege, soweit sie nicht zu einer Straße gehören (selbständige Rad- und Gehwege) und
- Straßen, die nicht von einer Körperschaft dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
Radwege
Das Radwegenetz des Landkreises Mainz-Bingen umfasst derzeit zirka 550 Kilometer Wegstrecke, die sich wie folgt gliedert:Radwege auf klassifizierten Straßen |
184 Kilometer (34 Prozent) |
Radwege auf ausgebauten bzw. witterungsabhängig |
302 Kilometer (55,5 Prozent) |
Radwege auf eigenständigen Abschnitten |
61 Kilometer (10,5 Prozent) |