Wohnungsbauförderung
Die Aufgaben des Sachgebiets „Wohnungsbauförderung“ sind wie folgt festgelegt:- Förderung des Wohnungsbaues und der Wohnungsmodernisierung,
- Beratung über die Förderungsmöglichkeiten,
- Bearbeitung der Anträge und Bewilligung der Förderungsmittel aus den verschiedenen Programmen,
- Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- Zustimmungserklärungen nach dem Reichsheimstättengesetz,
- technische Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaues.