Förderungsdauer Auslandsförderung
bei einem Kurzzeit-Auslandsaufenthalt- zwei Semester
bei Studien außerhalb der Europäischen Union, wenn es von „besonderer Bedeutung“ ist
- bis zu drei weitere Semester
bei einer Ausbildung im Rahmen einer grenzüberschreitender Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte mit aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen im Rahmen einer einheitlichen Ausbildung, wobei die beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten abwechselnd besucht werden(integrierte Studiengänge)
- die im Ausland vorgeschriebene Zahl von Semestern
wenn die Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird also z. B. in Frankreich verbrachte Langfrist-Auslandsstudien und sogar komplett in Frankreich verbrachte Auslandsstudien
- bis zur Gesamtdauer der Ausbildung
Über die Förderungshöchstdauer hinaus kann in der Regel nicht gefördert werden.
Von diesen Informationen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Formulare und Vordrucke zum Download (PDF):
- Hauptantrag (externer Link), davon benötigen wir:
- Formblatt 1
- Anlage 1 zu Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3
- Formblatt 5 (getrennt für jedes Fach)
- Auslandsantrag (Formblatt 6)
- Mietkostennachweis im Ausland
- Krankenversicherungsnachweis
- Bescheinigung der erreichten ECTS-Punkte
- Ergänzung zur Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Art und Höhe des Stipendiums
- Bescheinigung über Studiengebühren und Leistungen des Staates/der Universität
