Leistungen
Die Kreisverwaltung erbringt im Falle einer förderungsfähigen Ausbildung folgende Leistungen:- Bedarfssatz eines nicht zuhause lebenden Studierenden (derzeit 466,00 Euro, ab 01.08.2008 512,00 Euro) oder eines Schülers eines Gymnasiums, einer Höheren Fachschule oder Berufsfachschule (Betrag je nach Schulart),
- Fahrtkosten für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise in Höhe von je 250,00 Euro innerhalb Europas, sonst 500,00 Euro. Die täglichen Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte werden nicht erstattet.
- Studiengebühren bis zu 4.600,00 Euro, Kosten der Krankenversicherung (bis zu 47,00 Euro, ab 01.08.2008 bis zu 50,00 Euro, ab 01.03.2009 bis zu 54,00 Euro) sowie der Pflegeversicherung (Pauschbetrag von 8,00 Euro, ab 01.08.2008 von 9,00 Euro, ab 01.03.2009 von 10,00 Euro)
- Förderung in Höhe des Saldos zwischen errechnetem Bedarf und errechnetem Einkommen,
- Förderung in der Regel als Zuschuss und Darlehen; Studiengebühren werden prinzipiell als Zuschuss geleistet,
- Förderungsdauer:
- Bei Kurzzeit-Auslandsstudien: bis zu zwei Semester, ansonsten
- unbegrenzt innerhalb der EU, wenn
- im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden [integrierte Studiengänge] oder
- im Rahmen einer Ausbildung im Bundesgebiet die Ausbildung in der EU fortgesetzt wird oder
- die Ausbildung in der EU aufgenommen oder fortgesetzt wird
Formulare und Vordrucke zum Download (PDF):
- Hauptantrag (externer Link), davon benötigen wir:
- Formblatt 1
- Anlage 1 zu Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3
- Formblatt 5 (getrennt für jedes Fach)
- Auslandsantrag (Formblatt 6)
- Bescheinigung
über Studiengebühren und Leistungen des Staates/der Universität
- Mietkostennachweis im Ausland
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Art und Höhe des Stipendiums
- Sprachzeugnis
- Ergänzung zur Immatrikulationsbescheinigung