Leistungen

Die Kreisverwaltung erbringt im Falle einer förderungsfähigen Ausbildung folgende Leistungen:

  • Bedarfssatz einer/eines nicht zuhause lebenden Studierenden (derzeit mtl. 597,00 Euro) oder einer Schülerin/eines Schülers einer gymnasialen Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule oder Höheren Fachschule (Betrag je nach Schulart),
  • Fahrtkosten für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise in Höhe von je 250,00 Euro innerhalb Europas, sonst 500,00 Euro. Die täglichen Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte werden nicht erstattet.
  • Nachweisbar notwendige Studiengebühren – längstens für die Dauer eines Jahres - bis zu 4.600,00 Euro,
  • Kosten der Krankenversicherung – bis zu mtl. 62,00 Euro
  • Kosten der Pflegeversicherung – Pauschbetrag mtl. 11,00 Euro)
  • Betreuungszuschlag für Auszubildende mit einem Kind in Höhe von mtl. 113,00 € für das 1. Kind und mtl. 85,00 € für jedes weitere Kind
  • Förderung in Höhe des Saldos zwischen errechnetem Bedarf und errechnetem Einkommen,
  • Förderung in der Regel als Zuschuss und Darlehen; Studiengebühren werden prinzipiell als Zuschuss geleistet,
  • Förderungsdauer:
    • Bei Kurzzeit-Auslandsstudien: bis zu zwei Semester, ansonsten
    • unbegrenzt innerhalb der EU, wenn
      • im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden [integrierte Studiengänge] oder
      • im Rahmen einer Ausbildung im Bundesgebiet die Ausbildung in der EU fortgesetzt wird oder
      • die Ausbildung in der EU aufgenommen oder fortgesetzt wird
Bei den Punkten 2 und 3 jedoch nur dann über ein Jahr hinaus, wenn der Auszubildende bei Beginn eines nach dem 31.12.2007 aufgenommenen Auslandsaufenthalts bereits seit mindestens drei Jahren seinen ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte.



 

Formulare und Vordrucke zum Download (PDF):


Ansprechpartner/innen

Buchstaben A, N, S, V:
Herr Künstler
Tel.: 0 61 32 / 787-32 40
E-Mail an Herrn Künstler

Buchstabe B:
Frau Siemer
Tel.: 0 61 32 / 787-32 35
E-Mail an Frau Siemer

Buchstaben C, J, W, Z:
Frau Mutschke-Müller
Tel.: 0 61 32 / 787-32 45
E-Mail an Frau Mutschke-Müller

Buchstabe D, F:
Frau Krämer
Tel.: 0 61 32 / 787-32 42
E-Mail an Frau Krämer

Buchstabe E, G, L:
Herr Bertram
Tel.: 0 61 32 / 787-32 31
E-Mail an Herrn Bertram

Buchstabe H:
Frau Brückbauer
Tel.: 0 61 32 / 787-32 38
E-Mail an Frau Brückbauer

Buchstaben I, P, Q, R:
Frau Braum
Tel.: 0 61 32 / 787-32 32
E-Mail an Frau Braum

Buchstabe K, O:
Herr Hanselmann
Tel.: 0 61 32 / 787-32 41
E-Mail an Herrn Hanselmann

Buchstaben M:
Herr Hamm
Tel.: 0 61 32 / 787-32 37
E-Mail an Herrn Hamm

Buchstaben Sch, St:
Herr Strieth
Tel.: 0 61 32 / 787-32 36
E-Mail an Herrn Strieth

Buchstaben T, U, X, Y:
Frau Frädert
Tel.: 0 61 32 / 787-32 33
E-Mail an Frau Frädert