Leistungen
Die Kreisverwaltung erbringt im Falle einer förderungsfähigen Ausbildung folgende Leistungen:- Bedarfssatz einer/eines nicht zuhause lebenden Studierenden (derzeit mtl. 597,00 Euro) oder einer Schülerin/eines Schülers einer gymnasialen Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule, Fachschule oder Höheren Fachschule (Betrag je nach Schulart),
- Fahrtkosten für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise in Höhe von je 250,00 Euro innerhalb Europas, sonst 500,00 Euro. Die täglichen Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte werden nicht erstattet.
- Nachweisbar notwendige Studiengebühren – längstens für die Dauer eines Jahres - bis zu 4.600,00 Euro,
- Kosten der Krankenversicherung – bis zu mtl. 62,00 Euro
- Kosten der Pflegeversicherung – Pauschbetrag mtl. 11,00 Euro)
- Betreuungszuschlag für Auszubildende mit einem Kind in Höhe von mtl. 113,00 € für das 1. Kind und mtl. 85,00 € für jedes weitere Kind
- Förderung in Höhe des Saldos zwischen errechnetem Bedarf und errechnetem Einkommen,
- Förderung in der Regel als Zuschuss und Darlehen; Studiengebühren werden prinzipiell als Zuschuss geleistet,
- Förderungsdauer:
- Bei Kurzzeit-Auslandsstudien: bis zu zwei Semester, ansonsten
- unbegrenzt innerhalb der EU, wenn
- im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden [integrierte Studiengänge] oder
- im Rahmen einer Ausbildung im Bundesgebiet die Ausbildung in der EU fortgesetzt wird oder
- die Ausbildung in der EU aufgenommen oder fortgesetzt wird
Formulare und Vordrucke zum Download (PDF):
- Hauptantrag (externer Link), davon benötigen wir:
- Formblatt 1
- Anlage 1 zu Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3
- Formblatt 5 (getrennt für jedes Fach)
- Auslandsantrag (Formblatt 6)
- Mietkostennachweis im Ausland
- Krankenversicherungsnachweis
- Bescheinigung der erreichten ECTS-Punkte
- Ergänzung zur Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Art und Höhe des Stipendiums
- Bescheinigung über Studiengebühren und Leistungen des Staates/der Universität
