Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende mit Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres.Anspruchsvoraussetzungen:
- Kindeseltern leben nicht zusammen, das heißt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist
- ledig,
- dauernd vom Ehegatten getrennt lebend,
- geschieden,
- verwitwet und nicht wieder verheiratet oder
- der andere Elternteil ist für voraussichtlich mindestens 6 Monate in einer Anstalt (Justizvollzugsanstalt oder Krankenhaus) untergebracht
- der andere Elternteil zahlt keinen oder nicht in zustehender Höhe Kindesunterhalt.
Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU haben nur bei Vorliegen einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.