Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften
Was sind Vormundschaften/Ergänzungspflegschaften?
Es wird zwischen gesetzlichen und bestellten Vormundschaften unterschieden. Gesetzliche Vormundschaften treten ein, wenn Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind ein Kind bekommen und das Kind eines Vormundes bedarf. (minderjährige Mütter) Bestellte Vormundschaften setzen den Entzug oder das Ruhen der elterlichen Sorge voraus. Ergänzungspflegschaften treten durch Gerichtsbeschlüsse ein. Ergänzungspflegschaften können unterschiedliche Wirkungskreise haben, wie z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Gesundheitsfürsorge.
Was ist ein Vormund/Pfleger?
Ein Vormund übt die elterliche Sorge für ein Kind oder einen Jugendlichen bis längstens zum 18. Lebensjahr, anstelle der Eltern oder Elternteils aus. Ein Pfleger übt Teilbereiche der elterlichen Sorge, in Ergänzung zu den Eltern, aus.
Wer erhält einen Vormund/Pfleger?
Kinder und Jugendliche deren Eltern oder Mutter an der Ausübung der elterlichen gehindert sind, oder denen durch Gerichtsbeschluss die elterliche Sorge entzogen wurde, erhalten einen Vormund. Kinder und Jugendliche deren Eltern Teilbereiche der elterlichen Sorge entzogen wurden, erhalten einen Ergänzungspfleger.
Wer kann Vormund/Pfleger werden?
Vormund und Ergänzungspfleger können Personen, Vereine und Jugendämter werden.
Wann endet die Vormundschaft/Ergänzungspflegschaft?
Die gesetzliche Vormundschaft endet mit dem 18. Geburtstag, also der Volljährigkeit der Mutter. Die bestellte Vormundschaft und die Ergänzungspflegschaften enden entweder mit dem 18. Geburtstag des Jugendlichen oder durch die Aufhebung der Vormundschaft durch einen Gerichtsbeschluss.