Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -
Förderungsrahmen
Maßnahmen, die jugendpflegerische und jugendpolitische Themen behandeln und der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen sindförderungsfähig.
Zuschussfähig sind:
- Kursreihen
- Tagesveranstaltungen
- Mehrtägige Lehrgänge
- Kosten für Referentinnen und Referenten.
Kursreihen
Gefördert werden jährlich bis zu 20 Kurseinheiten pro Träger.Die Kurse müssen in methodischer Reihenfolge aufeinander aufbauen und mindestens 3, höchstens aber 8 Kurseinheiten mit je 2 Zeitstunden umfassen.
Für jede Kurseinheit beträgt der Kreiszuschuss 1,50 Euro pro Teilnehmenden.
Tagesveranstaltungen
Gefördert werden bis zu 10 Tagesveranstaltungen pro Träger.Die Tagesveranstaltung muss mindestens 6 Zeitstunden Programm umfassen.
Die Förderung beträgt pro Veranstaltungstag und Teilnehmende 3,00 Euro.
Mehrtägige Lehrgänge
Gefördert werden mit Übernachtung verbundene Lehrgänge.Für die Teilnehmenden beträgt der Kreiszuschuss bei mindestens 2, höchstens 15 Schulungstagen 6,00 Euro je Tag und Teilnehmende, wenn ein Programm von je mindestens 6 Zeitstunden durchgeführt wird.
An- und Abreisetag gelten als Schulungstage, wenn das Programm je mindestens 3 Zeitstunden umfasst.
Kosten für Referentinnen und Referenten
Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der politischen Jugendbildung und der Medienpädagogik gewährt der Kreis Zuschüsse zu den Kosten für Referentinnen und Referenten.Gefördert werden Kosten, wenn
- Themen behandelt werden, die besondere Fachkenntnisse erfordern,
- und die Referentinnen oder Referenten nicht haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des antragstellenden Verbandes sind.