Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Internationale Jugendbegegnungen -

Förderungsrahmen

Internationale Jugendarbeit soll durch persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern einen Beitrag zur besseren Verständigung und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg erbringen.

Die deutschen Teilnehmenden sollen hierzu über die Verhältnisse (politisch, wirtschaftlich, sozial, kulturell) im Partnerland schon vor Beginn der Maßnahme ausreichend informiert werden.

Zwischen den deutschen und den ausländischen Partnerinnen und Partnern muss rechtzeitig ein Programm vereinbart werden, das Auskunft über Art und  Weise sowie Ablauf der Begegnung gibt.

Die Maßnahmen müssen außer der Gruppenleitung mindestens 7 Teilnehmende von 12 bis 27 Jahre umfassen.


Förderungsumfang

Bei Begegnungen im Ausland beträgt der Kreiszuschuss für Teilnehmende aus dem Landkreis Mainz-Bingen 4,00 Euro je Tag und Teilnehmende.

Bei Begegnungen im Landkreis Mainz-Bingen beträgt der Kreiszuschuss für alle Teilnehmenden, also auch für die jungen Gäste aus dem Ausland, 1,50 Euro je Tag und Teilnehmende.
Gefördert werden Maßnahmen, die mindestens 6, höchstens 21 Tage dauern.


Sonderfall EU-Osterweiterung

Bei Begegnungen in den Staaten der EU-Osterweiterung beträgt der Kreiszuschuss für Teilnehmende aus dem Landkreis Mainz-Bingen 5,00 Euro je Tag und Teilnehmende.

Bei Begegnungen im Landkreis Mainz-Bingen beträgt der Kreiszuschuss für alle Teilnehmenden, also auch für die jungen Gäste aus den Staaten der EU-Osterweiterung, 2,00 Euro je Tag und Teilnehmende.


Antragsverfahren

Internationale Jugendbegegnungen sind formlos bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit folgenden Angaben anzumelden:
  • Anzahl der Teilnehmenden,
  • Reiseziel und
  • Dauer der Maßnahme.
Es gelten folgende Anmeldungsfristen:
  • 01. März:
    Für Maßnahmen, die in den Monaten Mai bis September stattfinden
  • 01. September:
    Für Maßnahmen, die in den Monaten Oktober bis April stattfinden
Ein Verwendungsnachweis ist spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme, soweit gegeben über den Dachverband auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen und muss enthalten:
  • eine eingehende Darstellung des Programmablaufes,
  • eine Aufstellung (mit Belegen) über alle Einnahmen und Ausgaben (Bundes-,  Landesmittel, Eigenmittel, Beiträge Dritter)
  • alle Rechnungsbelege in Fotokopie
  • den vollständig ausgefüllten aktuellen Antragsvordruck der Kreisverwaltung Mainz- Bingen zur “Förderung der außerschulischen Jugendbildung”


Hinweis:

Der Einsatz Ehrenamtlicher / pädagogiscjer Helferinnen und Helfern (PH) wird ebenfalls gefördert.



 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):