Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Politische Jugendbildung -
Förderungsrahmen
Gefördert werden mit Übernachtung verbundene Lehrgänge und Seminare, die der staatsbürgerlichen oder sozialpolitischen Bildung der Jugend im Alter von 12 bis 27 Jahre dienen. Der Begriff "sozialpolitische Bildung" schließt auch Schulendtage ein.Die Lehrgänge und Seminare müssen mindestens 7 und in der Regel höchstens 40 Teilnehmende umfassen.
Förderungsumfang
Für Teilnehmende beträgt der Kreiszuschuss bei mindestens 2, höchstens 7 Schulungstagen 4,00 Euro je Tag und Person, wenn ein Programm von je mindestens 6 Zeitstunden durchgeführt wird.An- und Abreisetag gelten als Schulungstage, wenn das Programm je mindestens 3 Zeitstunden umfasst.
Antragsverfahren
Der vollständig ausgefüllte aktuelle Antragsvordruck der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur “Förderung der außerschulischen Jugendbildung” ist, zusammen mit dem durchgeführten Programm, soweit gegeben über den Dachverband auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen und muss spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme dort vorliegen.Hinweis:
Zusätzlich sind Kosten für Referentinnen und Referenten bezuschussungsfähig.Siehe hierzu Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher