Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Einrichtung von Jugendtreffs und Renovierung von Jugendräumen -
Einrichtung ehrenamtlicher Jugendtreffs
Gefördert wird die Einrichtung ehrenamtlicher Jugendtreffs in Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern.Die Förderung wird in der Regel nur in Zusammenhang mit der Landesförderung (VV JuFöG 4.2) gewährt. Die Einrichtung eines ehrenamtlichen Jugendtreffs muss den Zielen der Jugendhilfeplanung des Landkreises entsprechen.
Anträge zur Einrichtung eines ehrenamtlichen Jugendtreffs sind mit der Vorlage einer Konzeption und einem Finanzierungsplan zu stellen. Deutlich werden muss auch, wer Träger der Einrichtung ist und wie die Fachlichkeit im Sinne der Jugendarbeit sicher gestellt werden soll.
Der Landesantrag wird über die Kreisverwaltung eingereicht.
Über den Antrag wird im Jugendhilfeausschuss entschieden.
Die Förderung beträgt 250,--Euro pro Jahr.
Renovierung von Jugendräumen
Gefördert werden Jugendräume, die Eigentum des Antragssteller sind oder durch Miet- oder Pachtverträge mindestens für 2 Jahre ausschließlich für Zwecke der außerschulischen Jugendbildung zur Verfügung stehen.Der Zuschuss gilt nur für die Ausgestaltung des Raumes, nicht für die Ausstattung mit Medien, Haushaltsgeräten, Möbeln, Regalen, Spielen und anderen pädagogischen Materialien.
Der Antrag ist mit einer Kostenkalkulation vor der Renovierung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 50% der nachgewiesenen Materialkosten, höchstens jedoch 150,--Euro.