Förderung von Material

Unabhängig voneinander wird die Anschaffung von Materialien zur Freizeitpflege und die Anschaffung audiovisueller Geräte gefördert.


 

A   Anschaffung von Materialien zur Freizeitpflege

Der Kreiszuschuss beträgt bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten mit der Einschränkung, dass die Antragssumme mindestens 75,-- Euro betragen muss und der Höchstbetrag des Zuschusses 300,-- Euro nicht übersteigen darf.

Bei Gegenständen, die der Freizeitpflege in den Jugendgruppen dienen, handelt es sich insbesondere um
  1. Zeltlagermaterial
  2. Sport- und Großspielgeräte
  3. Lehrmittel der Jugendpflege und Jugendarbeit
  4. (z.B. Lehrbücher, Literatur über Gruppenleitung usw.)
  5. Werkzeuge und Geräte zum Werken und Basteln
  6. Unterhaltungsspiele, Farben

Bei Gegenständen unter Ziffer 3 - 5 beträgt der Höchstbetrag des Zuschusses 75,-- Euro.


 

B   Anschaffung von audiovisuellen Geräten

Der Kreiszuschuss beträgt bis zu einem Drittel der Anschaffungskosten für ein Gerät (z.B. Musikanlage, Video-Beamer, Digital-Kamera, PC) oder dazugehörige Hilfsmittel.
Die Antragssumme muss mindestens 75,-- Euro betragen und der Höchstbetrag des Zuschusses darf 200,-- Euro nicht übersteigen.



 

Antragsverfahren und Fristen

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind formlos vor der Anschaffung in ausführlicher Aufstellung mit Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan bis zum 31.03. eines jeden Jahres bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Förderung im laufenden Jahr einzureichen.

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bis zum 15.04. einen Bewilligungsbescheid.

Bis zum 30.06. müssen die Materialien angeschafft und der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Rechnungen vorgelegt werden. Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können bezuschusst werden, wenn am Jahresende noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


 

Publikationen zum Download (PDF):