Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Medienpädagogik -

Förderungsrahmen

Ziel der Maßnahmen muss sein, den Umgang mit Medien zu erlernen, um so die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu erweitern.

Maßnahmen sind Schulungen im Umgang mit Medien. Nicht gefördert werden Maßnahmen, bei denen Filmvorführungen im Vordergrund stehen oder bei denen zeitlich wiederkehrende Medienprodukte hergestellt werden.

Gefördert werden Maßnahmen die neben der Gruppenleitung mindestens 7 Teilnehmende im Alter zwischen 7 und 21 Jahren umfassen.

Gefördert werden Maßnahmen mit mindestens 3 Veranstaltungstagen, wenn ein Programm von mindestens 3 Zeitstunden pro Tag durchgeführt wird.


Förderungsumfang

Für die Teilnehmenden beträgt der Kreiszuschuss 4,00 Euro je Tag und Person.


Antragsverfahren

Der vollständig ausgefüllte aktuelle Antragsvordruck der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur “Förderung der außerschulischen Jugendbildung” ist, zusammen mit dem durchgeführten Programm, soweit gegeben über den Dachverband auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen und muss spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme dort vorliegen.


Hinweis:

Zusätzlich sind Kosten für Referentinnen und Referenten bezuschussungsfähig.
Siehe hierzu Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher



 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):