Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Einsatz von Ehrenamtlichen / pädagogischer Helferinnen und Helfer -
Förderungsrahmen
Gefördert wird der Einsatz von Ehrenamtlichen / pädagogischen Helferinnen und Helfern (PH), bei Maßnahmen zur “Sozialen Bildung und Freizeit” sowie der "Internationalen Jugendbegegnung".Vorraussetzung ist, dass die Maßnahmen in 3 bis 9 zusammenhängenden Tagen und mit Übernachtungen durchgeführt werden.*
Die Förderung kann für alle Personen gewährt werden, die weder hauptberuflich, noch als Praktikanten/Praktikantinnen oder Honorarkräfte beim Antragsteller tätig sind.
Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die PHs
- bei Beginn der Maßnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- auf ihre Betreuungsaufgabe vorbereitet sind
- und ggf. als Jugendliche durch geeignete volljährige Verantwortliche im Einsatz angeleitet werden.
Förderungsumfang
Für je 7 Teilnehmende kann ein PH mit 7,-- Euro je Tag, (bei halben Tagen 3,50 Euro) gefördert werden.Nehmen junge Menschen mit Behinderung teil, wird zusätzlich ein PH für je angefangene 4 dieser Teilnehmenden gefördert.