Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Einsatz von Ehrenamtlichen / pädagogischer Helferinnen und Helfer -

Förderungsrahmen

Gefördert wird der Einsatz von Ehrenamtlichen / pädagogischen Helferinnen und Helfern (PH),  bei Maßnahmen zur “Sozialen Bildung und Freizeit” sowie der "Internationalen Jugendbegegnung".

Vorraussetzung ist, dass die Maßnahmen  in 3 bis 9 zusammenhängenden Tagen und mit Übernachtungen durchgeführt werden.*

Die Förderung kann für alle Personen gewährt werden, die weder hauptberuflich, noch als Praktikanten/Praktikantinnen oder Honorarkräfte beim Antragsteller tätig sind.

Der Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die PHs
  • bei Beginn der Maßnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • auf ihre Betreuungsaufgabe vorbereitet sind
  • und ggf. als Jugendliche durch geeignete volljährige Verantwortliche im Einsatz angeleitet werden.


Förderungsumfang

Für je 7 Teilnehmende kann ein PH mit  7,-- Euro je Tag, (bei halben Tagen 3,50 Euro) gefördert werden.

Nehmen junge Menschen mit Behinderung teil, wird zusätzlich ein PH für je angefangene 4 dieser Teilnehmenden gefördert.


Antragsverfahren

Der vollständig ausgefüllte aktuelle Antragsvordruck der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur “Förderung der außerschulischen Jugendbildung” ist, zusammen mit dem durchgeführten Programm, soweit gegeben über den Dachverband auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen und muss spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme dort vorliegen.


Hinweis

Ab 10 Veranstaltungstagen können Mittel des Landes in Anspruch genommen werden.



 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):