Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Projekte -

Förderungsrahmen

Gefördert werden Projekte, die der außerschulischen Jugendbildung neue Ideen, Anregungen und Impulse geben und modellhaften, innovativen Charakter haben, insbesondere geschlechtsspezifische Angebote und Angebote zur Partizipation junger Menschen.


Förderungsumfang

Projekte werden mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst.

Nicht zuwendungsfähige Kosten sind:
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Kosten für eigene Räumlichkeiten und Personal, außer Referenten/Referentinnen
  • Eintrittsgelder
  • Anschaffungskosten zur Ausstattung des Veranstalters


Antragsverfahren

Anträge zur Projektförderung sind mit der Vorlage einer Konzeption und einem Finanzierungsplan zu stellen.
Für Projekte mit einem Zuschussbedarf über 500,00 Euro sind die Anträge zur Projektförderung frühzeitig und zu folgenden Fristen zu stellen:
  • zum 01.01. für das 1. Halbjahr
  • zum 01.07. für das 2. Halbjahr.

Für Projekte mit einem Zuschussbedarf bis 500,00 Euro muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ist der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ein Projektbericht und ein Nachweis über Einnahmen und Ausgaben vorzulegen.


Vergabeverfahren

Ein Anteil von mind. 25% der Projektfördermittel sind zur Förderung geschlechtsspezifischer Angebote reserviert.

Über die Projektanträge über 500,00 Euro entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
Über alle Projektanträge und Förderungen wird dem Jugendhilfeausschuss berichtet.


 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):