Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Soziale Bildung und Freizeit -
Förderungsrahmen
Gefördert werden mit Übernachtung verbundene Wanderfahrten, Lager und Freizeiten.Die Maßnahmen müssen außer der Gruppenleitung mindestens 7 Teilnehmende von 7 bis 27 Jahren umfassen.
Förderungsumfang
Für Teilnehmende aus dem Landkreis Mainz-Bingen beträgt der Kreiszuschuss bei mindestens 3, höchstens 21 Tagen 2,00 Euro je Tag und Teilnehmende. Sozial Benachteiligte Teilnehmende werden mit 4,00 Euro gefördert.An- und Abreisetag werden ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der An- und Abreise voll bezuschusst.
Einschränkungen
Für volljährige Teilnehmende wird nur dann ein Kreiszuschuss gewährt, wenn sie keine regelmäßigen Einkünfte aus einem festen Arbeitsverhältnis beziehen oder sich in Ausbildung befinden (Schüler, Studenten, Auszubildende). Der Antragsteller hat hierüber einen Nachweis zu führen.Sonderfall Freizeit am Ort
Liegt die Übernachtungsstätte innerhalb der gleichen Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde / Stadt in der auch der Antragsteller/die antragstellende Gruppe ihren regulären Wirkungsbereich, den Raum für regelmäßige Zusammenkünfte oder die postalische Anschrift hat, ist die Veranstaltung spätestens 4 Wochen vorher formlos anzumelden.Für Teilnehmende beträgt der Kreiszuschuss dann 1,50 Euro je Tag und Person. Sozial benachteiligte Teilnehmende werden mit 3,00 Euro gefördert.