Richtlinien zur Förderung der ausserschulischen Jugendbildung
- Soziale Bildung und Freizeit -

Förderungsrahmen

Gefördert werden mit Übernachtung verbundene Wanderfahrten, Lager und Freizeiten.
Die Maßnahmen müssen außer der Gruppenleitung mindestens 7 Teilnehmende von 7 bis 27 Jahren umfassen.


Förderungsumfang

Für Teilnehmende aus dem Landkreis Mainz-Bingen beträgt der Kreiszuschuss bei mindestens 3, höchstens 21 Tagen 2,00 Euro je Tag und Teilnehmende. Sozial Benachteiligte Teilnehmende werden mit 4,00 Euro gefördert.

An- und Abreisetag
werden ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der An- und Abreise voll bezuschusst.


Einschränkungen

Für volljährige Teilnehmende wird nur dann ein Kreiszuschuss gewährt, wenn sie keine regelmäßigen Einkünfte aus einem festen Arbeitsverhältnis beziehen oder sich in Ausbildung befinden (Schüler, Studenten, Auszubildende). Der Antragsteller hat hierüber einen Nachweis zu führen.


Sonderfall Freizeit am Ort

Liegt die Übernachtungsstätte innerhalb der gleichen Ortsgemeinde / Verbandsgemeinde / Stadt in der auch der Antragsteller/die antragstellende Gruppe ihren regulären Wirkungsbereich, den Raum für regelmäßige Zusammenkünfte oder die postalische Anschrift hat, ist die Veranstaltung spätestens 4 Wochen vorher formlos anzumelden.
Für Teilnehmende beträgt der Kreiszuschuss dann 1,50 Euro je Tag und Person. Sozial benachteiligte Teilnehmende werden mit 3,00 Euro gefördert.


Antragsverfahren

Der vollständig ausgefüllte aktuelle Antragsvordruck der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur “Förderung der außerschulischen Jugendbildung” ist, soweit gegeben über den Dachverband auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene, bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einzureichen und muss spätestens 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme dort vorliegen.


Hinweis:

Der Einsatz Ehrenamtlicher / pädagogiscjer Helferinnen und Helfern (PH) wird ebenfalls gefördert.



 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):