Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz vom 23.02.2002 ist am 01.04.2003 in Kraft getreten. Es führt die Vorschriften und Mindestanforderungen auf, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen. Das Gesetz kann Erziehung nicht ersetzen, vielmehr unterstützt es Eltern und Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag.Ziel des Gesetzes:
Mit der Neuregelung des gesetzlichen Jugendschutzes sollen alle Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Durch die Zusammenlegung des alten “Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)” und dem “Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdeter Schriften und Medieninhalte (GjS)” zum “Jugendschutzgesetz (JSchG)” wird besonders der Jugendmedienschutz den ständig technischen und inhaltlichen Änderungen angepasst.
"Eine übersichtliche Darstellung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in gedruckter Form kann bei dem unten genannten Ansprechpartner kostenlos angefordert werden. Eine Übersicht über das Jugendschutzgesetz steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung (siehe rechte Box).
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz:
Er gilt als der zentrale Aufgabenbereich des Jugendschutzes und soll folgenden Zielen dienen:- junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser zu befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Struktureller Kinder- und Jugendschutz:
Gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz reichen jedoch allein nicht mehr aus, um der gesamten Bandbreite möglicher Kinder- und Jugendgefährdungen wirksam begegnen zu können. Häufig sind es gesellschaftliche Entwicklungen und Strukturen, die Gefahren für Kinder und Jugendliche auslösen können. Hier übernimmt der Jugendschutz die Anwaltfunktion für die nachwachsende Generation. Er vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen bei Fragen der kindgerechten Verkehrsplanung, der Gestaltung kinderfreundlicher Wohnanlagen oder gegen nicht vertretbare Umweltbelastungen gegenüber den gesellschaftlich Verantwortlichen.Jugendschutz in der Praxis:
Die Aufgaben des Jugendschutzes im Landkreis Mainz-Bingen werden von dem Jugendschutzbeauftragten wahrgenommen. Basis für die praktische Umsetzung ist die Kooperation mit Schulen, Jugendverbänden, Jugendhäusern, Städten und Gemeinden, den Suchtberatungsstellen, Kinderschutzorganisationen, Kindergärten, Polizei und Gewerbebetrieben. Die Aktivitäten umfassen beispielsweise- Öffentlichkeitsarbeit,
- Informations- und Aufklärungsveranstaltungen,
- Sucht- und Gewaltprävention,
- Elternabende,
- Veranstaltungen und Projekte für Jugendliche,
- Veranstaltungen für Multiplikatoren,
- Jugendschutzkontrollen.