Örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis Mainz-Bingen
Die örtliche Betreuungsbehörde wurde im Rahmen des Betreuungsgesetzes durch den Gesetzgeber geschaffen. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen.Überwiegend ist die örtliche Betreuungsbehörde im Auftrag der Amtsgerichte (Betreuungsgerichte) tätig, die für die formalen Betreuungsverfahren zuständig sind. Hier werden Stellungnahme und Gutachten beispielsweise zur Erforderlichkeit einer Betreuung, Aufhebung oder Änderung einer Betreuung oder Auswahl einer bereiten und geeigneten Person, die gegebenenfalls die Betreuung übernehmen könnte (sogenannte/r Betreuerin oder Betreuer), abgegeben.
Weiterhin wird die örtliche Betreuungsbehörde auch von sich aus tätig, wenn sie von hilfebedürftigen Menschen Kenntnis erlangt. Hier erfolgt dann eine umfassende Sachverhaltsermittlung und soweit erforderlich eine Mitteilung gegenüber den Gerichten zur Errichtung einer rechtlichen Betreuung.
Hierbei wird der Grundsatz “so viel Betreuung wie nötig und so wenig Betreuung wie möglich” unbedingt beachtet. Soweit eine rechtliche Betreuung zu verhindern ist, zum Beispiel durch formlose Hilfen, Einschaltung anderer Dienste oder auch die Erteilung von Vollmachten, ist dieser Weg zu beschreiten.
Daher ergibt sich ein weiterer Schwerpunkt in der Information über Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung).
Die Betreuungsbehörde nimmt zusammengefasst folgende Aufgaben wahr:
- zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten in einem Betreuungsverfahren,
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer,
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für Bevollmächtigte,
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für Betreute,
- Informationen zu Vorsorgeregelungen (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung),
- Gutachtertätigkeit für das Betreuungsgericht,
- Aufklärung aller Sachverhalte in einem Betreuungsverfahren,
- Abklärung der Möglichkeiten eine rechtliche Betreuung zu verhindern,
- Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen im Landkreis Mainz-Bingen,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Zudem besteht ab dem 01.07.2005 die Möglichkeit Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beglaubigen zu lassen. Für die Vornahme einer Beglaubigung wird derzeit eine Gebühr von 10,-- € erhoben.
Bitte beachten Sie:
Wir bitten um Verständnis, dass sogenannte Patientenverfügungen nicht durch die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Betreuungsbehörde beglaubigt werden dürfen. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber den örtlichen Betreuungsbehörden keine Befugnisse übertragen.
Wenden Sie sich bitte auch an uns, wenn Sie:
- als gerichtlich bestellte/r Betreuerin/Betreuer oder als Bevollmächtigte/r für einen hilfebedürftigen Menschen tätig sind und mit Angelegenheiten konfrontiert werden, für deren Regelung Sie sich Unterstützung wünschen,
- ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen möchten,
- sich über die Möglichkeiten für den Fall informieren wollen, dass Sie selbst Ihre Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln können,
- Schwierigkeiten mit Behörden oder anderen Institutionen haben und sich einen Ansprechpartner wünschen,
- allgemeine Informationen zum Betreuungsrecht benötigen,
- selbst Interesse daran haben, die rechtliche Betreuung für einen Menschen zu übernehmen,
- Informationen zur Vorsorgeregelungen wünschen oder Ihre Vorsorgeregelung beglaubigen lassen möchten.
Online-Broschüren zum Download (PDF):
Broschüren der Kreisverwaltung:- Broschüre “selbstbestimmt vorsorgen”
(Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen) - Broschüre ”Wenn Sie als Betreuer/in Hilfe brauchen ... eine Arbeitshilfe ... ”
(Informationen, Adressen und Hilfestellungen für Betreuer/innen)
Broschüren des Bundes und der Ministerien (externe Links !):
- Broschüre “Betreuungsrecht und Vorsorge” - Bund
- Broschüre "Betreuungsrecht - Land Rheinland-Pfalz"
- Broschüre "Erben und Vererben - Bund"
- Broschüre “Patientenrechte in Deutschland”
- Broschüre “Patientenverfügung”
- Broschüre “Wer hilft mir, wenn...” (Die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht)