Gesundheitsbescheinigungen für Haustiere bei Grenzübertritt
Da sich die Einreisebestimmungen oftmals sehr schnell ändern, übernehmen wir keine Gewähr für die absolute Gültigkeit der Liste. Dies gilt insbesondere bei Fernreisen und für die skandinavischen Länder. Wir bemühen uns jedoch die Liste auf dem aktuellsten Stand zu halten.Die aktuellsten Einreisebestimmungen können bei den jeweiligen Botschaften der Einreiseländer erfragt werden.
Algerien (Stand 02/85)
Tollwutimpfung erforderlich – vom Amtstierarzt beglaubigtAmtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Ägypten (Stand 04/85)
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis – nicht älter als 2 WochenArgentinien
Tollwutimpfung erforderlich – vom Amtstierarzt beglaubigtImpfung höchstens 12 Monate alt
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis – muß vom Konsulat beglaubigt werden.
Australien (Stand 02/02)
Informationen unter: www.daff.gov.au. Aktuelle Einreisebestimmungen sind bei der Botschaft zu erfragen.Belgien (Stand 02/02)
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein.Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr.
Bosnien-Herzegowina (Stand 02/02)
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einriese erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgeld auch am Grenzübergang vorgenommen werden.Bulgarien (Stand 02/02)
Ein Nachweis über die Identification des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache ist erforderlich. Die Gesundheitsbescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten. Für Hunde werden die im internationalen Impfpass eingetragen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 11 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit beim Hund wird verlangt.Chile (Stand 01/99)
Tollwutimpfung erforderlich – vom Amtstierarzt beglaubigtImpfung mindestens 1 Monat vor Reisebeginn, höchstens Monate alt
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich – Beglaubigt vom Konsulat
Impfungen: Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose
Dänemark (Stand 02/02)
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere junger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.Deutschland (Stand 02/02)
ReiseverkehrBeim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens drei Tiere oder, im Falle von Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier mit den gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate genügt ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei mehr als 3 Monate alten Tieren ist zusätzlich eine amtstierärztlich beglaubigte Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.
Ekuador (Stand 10/97)
Tollwutimpfung erforderlich – vom Amtstierarzt beglaubigtImpfung mindestens 1 Monat
Estland (Stand 02/02)
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich.Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen