Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelkontrolleure sind mit der Überwachung der Beachtung der Vorschriften über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen betraut.

Sie führen Betriebskontrollen in denen im Kreis ansässigen Betrieben durch und entnehmen regelmäßig, routinemäßig und auf Verdacht Lebensmittelproben.

Die entnommenen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände werden anschließend von den Untersuchungsämtern auf das Vorliegen von
  • qualitativer Zusammensetzung,
  • Rückständen,
  • Schadstoffen,
  • Stoffen mit pharmakologischer Wirkung,
  • radioaktiven Stoffen,
  • Zusatzstoffen,
  • Kennzeichnungen
untersucht.

Weiterhin kümmern sie sich um Verbraucherbeschwerden (verdorbene Lebensmittel, Fremdkörper in Lebensmitteln und so weiter) und kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Betriebshygiene der Lebensmittelbetriebe und Gaststätten. Unterstützt werden sie hierbei von den Veterinären.

Damit schon im Vorfeld eine gute Lebensmittelhygiene in den Betriebsräumen gewährleistet wird, nehmen die Veterinäre weiterhin Stellung zu Bauanfragen beziehungsweise notwendigen baulichen Veränderungen beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln, zum Beispiel Eröffnung einer Straußwirtschaft.

Fleisch als Lebensmittel hat in letzter Zeit häufig für negative Presse gesorgt.

Zur Sicherheit des Verbrauchers unterliegt jedes Tier, das zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung.

Bei diesen Untersuchungen werden außer den stets durchzuführenden Untersuchungen auch stichprobenweise Tiere auf Rückstände von Arzneimitteln und Schadstoffen kontrolliert. Als Kontrolleure fungieren dabei amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure, die bei der Kreisverwaltung angestellt sind.


 
Für folgende Fragen stehen Ihnen nachstehende Ansprechpartner zur Verfügung:

Verbraucherschutz:
  • Anfragen auf Grund von Pressemitteilungen bezüglich gesundheitlich bedenklicher Lebensmittel
  • Hygienische Voraussetzungen bei einmaligen Veranstaltungen, wie zum Beispiel Vereinsjubiläen oder Adventsbasare, bei denen Lebensmittel in Verkehr gebracht werden sollen
  • Bauanfragen beziehungsweise. notwendige bauliche Veränderungen beim gewerblichen Handel mit Lebensmitteln
Ansprechpartnerin:
Frau Dr. Doll, Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 12, E-Mail an Frau Dr. Doll



Verbraucherbeschwerden:
(Hinweis: Zuständig für das Stadtgebiet Mainz ist das Ordnungsamt Mainz, Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz, Tel. 0 61 31 / 12-0)

Ansprechpartner/innen für das Kreisgebiet Mainz-Bingen sind die Lebensmittelkontrolleure:
Herr Göricke, Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 13, E-Mail an Herrn Göricke
Herr Doll, Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 18, E-Mail an Herrn Doll
Herr Karl. Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 16, E-Mail an Herrn Karl
Herr Weckerle, Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 05, E-Mail an Herrn Weckerle
Herr Jung, Tel. 0 61 31 / 6 93 33-41 09, E-Mail an Herrn Jung



Wichtig:

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen und Kontakt mit einem der nachfolgend genannten Gesundheitsaufseher aufnehmen:

Herr Bär, Tel.: 0 61 31 / 6 93 33-42 77, E-Mail an Herrn Bär

Herr Ullrich, Tel.: 0 61 31 / 6 93 33-42 75, E-Mail an Herrn Ullrich

Frau Hildebrandt, Tel.: 0 61 31 / 6 93 33-41 09, E-Mail an Frau Hildebrandt

Herr Speh, Tel.: 0 61 31 / 6 93 33-42 76, E-Mail an Herrn Speh





 

Publikationen zum Download (PDF):