Landwirtschaft und Weinbau / Agrarförderung

Der Fachbereich Landwirtschaft & Weinbau ist zuständig für die Abwicklung der Antragsverfahren zu Förderprogrammen für die Landwirtschaft. Wir sind zuständig für Antragsteller des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz.

  • Betriebsprämie
  • Ausgleichszulage
  • Agrarumweltprogramme
  • Umstrukturierung im Weinbau
  • aktuelles
  • Sonstiges
    • Genehmigung von Grundstücksverkäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
    • Höfeordnung


Förderanträge:

Betriebsprämie

Anträge auf Betriebsprämie können gestellt werden von landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen, die Acker- und Grünflächen, Obstbau- sowie Reb- und Baumschulkulturen bewirtschaften. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.05. eines jeden Jahres.

Ausgleichszulage (AGZ):

Die Förderung wird als einkommensabhängiger Ausgleich für erschwerte Wirtschaftsbedingungen und das geringere Ertragsniveau von bestimmten Flächen (hier: im Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe) gewährt.  Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.05. eines jeden Jahres.

Agrarumweltprogramme (FUL, FUL 2000, PAULa)

Mit diesen Förderprogrammen wird die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Erzeugungspraktiken gefördert, um einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.
Fördersätze sowie die entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen können bei den Sachbearbeitern erfragt oder über http://www.pflanzenbau.rlp.de abgerufen werden.
Die Antragstellung erfolgt jährlich für einen Fünfjahreszeitraum je nach Vorgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Weinmarktordung - Umstrukturierung (WMO)

Gefördert wird die Neuanlage von Weinbergen, wenn bestimmte Faktoren wie z. b. Parzellengröße, Rebsorten, Zeilenabstände,... berücksichtigt werden.
Die Antragstellung erfolgt jährlich je nach Vorgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.


Sonstiges:

Genehmigung von Grundstücksverkäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Hierzu kann kein Antrag gestellt werden, jedoch werden alle Verträge, die den Besitzübergang eines landwirtschaftlichen Grundstückes betreffen, gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz der Kreisverwaltung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Ist der Käufer ein Nichtlandwirt und übersteigt die Grundstücksfläche eine Größe von 1000m² bei Rebland und 5000 m² bei Ackerflächen kann die Genehmigung des Kaufvertrages versagt werden. Weiterhin erhalten interessierte Landwirte Gelegenheit, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen. Hierzu erfolgt eine Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsgemeinde.

Höfeordnung

Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die in der Höferolle geführt sind, sind Grundstücks zu- bzw. –abgänge auch gem. der  Höferolle zu genehmigen.
Auch der Neueintrag in bzw. die Löschung des Hofes aus der Höferolle erfordert die schriftliche Zustimmung des Höfeausschusses.

 

Zuständigkeiten:

Die Zuständigkeiten in der Sachbearbeitung sind aufgeteilt nach Verbandsgemeinden bzw. Städten. Maßgeblich ist der steuerliche Ort des Betriebssitzes.

VG Nieder-Olm (339 06)

Frau Boot

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 21
E-Mail

VG Guntersblum (339 04),
Stadt Ingelheim (339 00 030)

Herr Runkel

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 20
E-Mail

VG Heidesheim (339 05),
VG Sprendlingen-Gensingen (339 08)

Frau Aouragh-Elabdaoui

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 22
E-Mail

VG Bodenheim (339 02),
Gemeinde Budenheim (339 009),
Stadt Mainz (315 00)

Frau Stephan-Schönwitz

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 25
E-Mail

VG Nierstein-Oppenheim (339 07)

Frau Born

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 23
E-Mail

VG Rhein-Nahe (339 01),
Stadt Bingen (339 00 005),
VG Gau-Algesheim (339 03)

Frau Reckert-Schmidt

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 24
E-Mail

Höfeordnung

Frau Reckert-Schmidt


Herr Runkel

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 24
E-Mail

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 20
E-Mail

Grundstücksverkehrsgesetz

Frau Reckert-Schmidt


Herr Runkel


Frau Stephan-Schönwitz

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 24
E-Mail

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 20
E-Mail

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 25
E-Mail

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Frau Born


Frau Reckert-Schmidt

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 23
E-Mail

Tel: 0 61 31 / 6 93 33 - 41 24
E-Mail


Ansprechpartner/innen

Diese finden Sie ausnahmsweise in einer separaten Tabelle am Ende dieser Seite