Integrationskurs
Das Aufenthaltsgesetz regelt für ausländische Mitbürger/Mitbürgerinnen staatliche Integrationsangebote. Ob ein Teilnahmeanspruch für einen Integrationskurs besteht, wird bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde geprüft. Zur Teilnahme an einem Integrationskurs sind nur die Personen berechtigt die einen Teilnahmeanspruch besitzen, die zur Teilnahme verpflichtet sind, oder die zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen worden sind.Weitere Informationen zur Integration, Kursträgern und Migration finden sie unter
- Integrationskurs: www.bamf.de
- Migrations-Erstberatung: www.caritas.de
Im Landkreis Mainz-Bingen zugelassene Kursträger:
Kursträger | Ansprechpartner/in | Telefon |
|---|---|---|
Donner + Partner GmbH |
Frau Becker | 0 61 31 / 9 11 19-0 |
Arbeit und Leben GmbH |
Doris Hormel | 0 61 31 / 1 40 86 34 |
VHS Mainz |
Gundel Schliephake | 0 61 31 / 26 25-150 |
Dr. Ridder, |
Frau Ridder | 0 61 31 / 2 52 10 |
Internationaler Bund-IB |
Egid Kremer | 0 61 31 / 2 77 96 86 |
INBI Institut zur Förderung |
Nemazi Lofink | 0 61 36 / 1 72 97 |
Euro-Schulen Mainz GmbH |
Frau Duffner | 0 61 31 / 58 84 40 |
Ibis acam GmbH |
Herr Thierbach | |
Donner + Partner GmbH |
Frau Stoppelbein | 0 61 32 / 7 61 22 |
VHS Weiterbildungszentrum |
Scheiner | 0 61 32 / 7 90 03 15 |
VHS Mainz-Bingen e.V. |
Frau Kiemes | 0 61 32 / 787-71 04 |
VHS Bingen e.V. |
René Nohr | 0 67 21 / 1 23 27 |
Formulare zum Download (PDF):
- Antrag auf Änderung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltsanzeige nach § 5 Freizügigkeitsgesets/EU
- Datenblatt für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung