Zuwanderungsgesetz
Seit dem 01.01.2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten, es beinhaltet eine Reihe von neuen Gesetzen, bzw. Gesetzen in geänderter Fassung.
Dazu gehören unter anderem
- das Aufenthaltsgesetz (früher: Ausländergesetz)
- das Freizügigkeitsgesetz (früher: Aufenthaltsgesetz-EU)
- das Asylverfahrensgesetz (in geänderter Fassung)
- www.zuwanderungsgesetz.de
- Bundesministerium des Innern
Wichtige Änderungen zum Aufenthaltsgesetz
Der Gesetzgeber hat darin nur noch 4 Aufenthaltstitel vorgesehen- das Visum
- die befristete Aufenthaltserlaubnis
- die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG
Die Beantragung von Reiseausweisen erfolgt ausschließlich bei der Ausländerbehörde, bei Antragsstellung ist ein biometrisches Lichtbild (35mm x 45mm) bei der Ausländerbehörde vorzulegen.
Formulare zum Download (PDF):
- Antrag auf Änderung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
- Antrag auf Verlängerung eines Reiseausweises
- Aufenthaltsanzeige nach § 5 Freizügigkeitsgesets/EU
- Datenblatt für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung